Iseltal: Weiterer Wolf in Osttirol zum Abschuss freigegeben

Konkreter Wolfsverdacht besteht bei Rissereignissen in Matrei i.O. (Arnitzalm, Hoferalm) und in Virgen. Neue Abschuss-Verordnung gilt in 32 Jagdgebieten acht Wochen lang.

Nach wiederholten Rissen auf Almen im Gemeindegebiet von Matrei in Osttirol hat die Tiroler Landesregierung einen weiteren Wolf im Bezirk Lienz zum Abschuss freigegeben. Die entsprechende Verordnung wurde am Dienstag, 23. Mai, kundgemacht und tritt um Mitternacht in Kraft. Sie gilt in 32 Jagdgebieten für die Dauer von acht Wochen. Bereits seit Donnerstag, 18. Mai, ist die Abschussanordnung für einen Wolf in den Jagdgebieten im Zehn-Kilometer-Radius um Assling in Kraft.

Vergangene Woche kam es zu mehreren Rissereignissen im Alpschutzgebiet. Konkreter Wolfsverdacht besteht bei drei Rissereignissen am 17. und am 18. Mai auf der Arnitzalm sowie am 20. Mai auf der Hoferalm in Matrei in Osttirol. Im Gemeindegebiet von Virgen wurden Samstag, 20. Mai, sechs tote Schafe gefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen wurden. Bereits am 9. Mai wurde in Matrei bei einem Riss auf einer Heimweide ein Wolf aus der italienischen Population genetisch nachgewiesen. Zum damaligen Zeitpunkt lagen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Entnahme nicht vor.

Schadwölfe sind beispielsweise Wölfe, die im Alpschutzgebiet auf nicht zumutbar schützbaren Almen mehr als einmal Nutztiere reißen bzw. bei einem Rissereignis mindestens fünf Schafe töten oder verletzen. Gemäß den landesgesetzlichen Vorgaben sind aktuell drei Schadwölfe – zwei in Osttirol und einer im Ötztal – zum Abschuss freigegeben.

„Wir nutzen den geringen Handlungsspielraum, den uns die FFH-Richtlinie bietet. Wissend, dass es nicht leicht ist, bitten wir die Jagdausübungsberechtigten im Sinne der Almwirtschaft um ihre tatkräftige Mithilfe“, appellieren LH-Stv. Josef Geisler und LH-Stv. Georg Dornauer einmal mehr an die Jägerschaft.

Seit 1. April 2023 besteht in Tirol die Möglichkeit, Schad- oder Risikowölfe mittels Verordnung der Landesregierung und somit ohne Verzögerungsmöglichkeit durch Einsprüche zum Abschuss freizugeben. Zudem bleibt durch die Verordnung die Anonymität der JägerInnen gewahrt.

 

Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/Dennis

23. Mai 2023 um