Tirol setzt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Die Tiroler Landesregierung verkündete am Donnerstag, 15. Oktober, acht konkrete Maßnahmen. Man wolle keinen zweiten Lockdown, hieß es bei der Pressekonferenz.

Nachdem am Mittwoch in Tirol mit 295 Neuinfektionen ein Höchstwert seit Beginn der Corona-Pandemie erreicht wurde, verkündete die Landesregierung nach Beratungen mit medizinischen ExpertInnen und einem Austausch mit den Sozialpartnern weitere Maßnahmen, um die Virusausbreitung zu bekämpfen.

„Weltweit setzen Regierungen neue Maßnahmen und auch in Tirol steigen die Neuinfektionen und die Zahl der Hospitalisierungen wieder an. Während im Sommer junge Menschen mit milden Symptomen betroffen waren, sind es jetzt auch wieder ältere Menschen, für die das Virus eine ernsthafte Gefahr darstellen kann. Jede und jeder kann einen Beitrag leisten, um sie zu schützen und Tirol vor einem neuerlichen Lockdown zu bewahren. Daher lautet mein eindringlicher Appell: Wir müssen unsere Kontakte im privaten Bereich einschränken, Abstand halten und dort, wo Abstand nicht möglich ist, Maske tragen. Es sind auch vielfach die gemeinsamen Abendessen, der gemütliche Pokerabend im Freundeskreis, die Geburtstagsfeiern mit Bekannten und Familie und – vor allem bei jüngeren Menschen – die Party in den eigenen vier Wänden, die derzeit rund 60 Prozent der Neuinfektionen hervorrufen“, begründete Landeshauptmann Günther Platter die Notwendigkeit der folgenden Maßnahmen:

 

1.
In besonders sensiblen und gefährdeten Bereichen wie Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Kinder- und Jugendhilfe wird die Zahl der täglichen BesucherInnen auf zwei Personen beschränkt. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Hygienebestimmungen für BesucherInnen und das Personal.

2.
In orangen und roten Bezirken wird die Schulampel auf orange gestellt. Das bedeutet, dass ab der Sekundarstufe 2 – also beispielsweise in HTLs, Handelsakademien und Oberstufengymnasien – auf Distance Learning umgestellt wird. Gemäß der Schulampel treten hier auch zusätzliche Schutzmaßnahmen in Kraft.

3.
In der Landesverwaltung wird überall dort, wo es möglich ist, auf Home-Office umgestellt. Behördenverfahren werden weiterhin durchgeführt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern wird dies auch Tiroler Unternehmen empfohlen.

4.
Publikumsveranstaltungen sind nur mehr mit zugeteilten Sitzplätzen für maximal 250 Personen und ohne Ausschank erlaubt – über diese Personenanzahl hinaus nur mit Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde.

5.
Vereinsaktivitäten werden auf den eigentlichen Vereinszweck beschränkt. Das heißt beispielsweise, dass nach einem Fußballtraining die Nutzung der Vereinskantine nicht mehr möglich ist.

6.
Für Gastronomiebetriebe wird eine Registrierungspflicht als Voraussetzung für die Öffnung eingeführt. Die Sperrstunde um 22.00 Uhr bleibt bestehen.

7.
Für Beerdigungen gibt es eine Beschränkung auf maximal 100 Personen.

8.
Nach Gesprächen mit den Tiroler Universitäten und Fachhochschulen wird das Distance Learning wieder ausgeweitet.

 

Die Maßnahmen treten am Freitag, 16. Oktober,  bzw. am Montag, 19. Oktober, in Kraft und gelten für die kommenden drei Wochen. Für jene Bezirke, in welchen die Bildungsampel derzeit grün oder gelb leuchtet, haben die dafür vorgesehenen Regeln weiterhin Gültigkeit. „Jede und jeder Einzelne ist aufgerufen, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen – aus einem gesundheitlichen, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Aspekt. Wir wollen keinen zweiten Lockdown und gleichzeitig wollen wir niemanden verängstigen. Wir müssen aber eine Balance finden, und dafür braucht es von allen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Mehr an Achtsamkeit“, sagte LH-Stv. Ingrid Felipe.

 

Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/Thomas Reimer

16. Oktober 2020 um