BH-Bescheid führt zu Diskussionen

Dass der Bescheid der BH von ihm ohne Wissen des Unternehmers veröffentlicht wurde, weist der Virger Bgm. Ing. Ruggenthaler in einer Aussendung vehement zurück.

In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer der Marian Bstieler GmbH habe er, so Dietmar Ruggenthaler, die Freigabe für die Veröffentlichung des Bescheides erhalten. Die Virger Firma, der mit dem BH-Bescheid der Schotterabbau untersagt wurde, könne außerdem auf einen rechtsgültigen wasser- und naturschutzrechtlichen Bescheid aus dem Jahre 2012 verweisen, der die Grundlage des bisherigen Schotterabbaues durch den Erdbewegungsbetrieb darstelle.

Bürgermeister Ruggenthaler, dem wie den anderen Iseltaler Bürgermeistern in vielen Postings im Internet – übrigens überwiegend anonym, also ohne Namensnennung – in Sachen Natura 2000 u.a. Populismus, Hetze und Panikmache vorgeworfen wird, betont – wie auch sein Bürgermeisterkollege NR Mag. Gerald Hauser aus dem ebenfalls von Natura 2000 direkt betroffenen Defereggental – dass es in der aktuellen Diskussion um die Wirtschaft und um das Sichern von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum geht. Bgm. Gerald Hauser unterstreicht dies in seiner heutigen Aussendung: „Natura 2000-Schutz verunmöglicht oder erschwert das Wirtschaften!“ Dies zeige auch das Beispiel rund um die Bewilligung des Schotterabbaues der Virger Firma an der Isel und beweise, dass es sich nicht nur um eine Kraftwerksdiskussion handle. „Natura 2000 ist ein Umweltschutzprogramm und führt jenseits der Kraftwerksdiskussion“, so Hauser, „zu gravierenden Einschnitten.“ Der Umgebungsschutz 200 Meter links und rechts der Ufer würde für den Wirtschaftsraum massive Einschränkungen bedeuten.

Um eine Beruhigung der Diskussion ist Bezirkshauptfrau Dr. Olga Reisner bemüht. Gegenüber Osttirol heute erklärte sie am Nachmittag, dass sie heute, 7.8., mit Bürgermeister Ing. Ruggenthaler und dem Unternehmer Bstieler ein Gespräch geführt und zeitnah eine gemeinsame Betriebsbesichtigung, an der auch die Mitarbeiter des Unternehmens teilnehmen werden, in Virgen vereinbart habe. Der Bescheid vom 30.7.2014 sei aufgrund des Einspruchs durch die Fa. Bstieler nicht rechtskräftig und greife aus diesem Grund auch nicht.

Text: J./E.Hilgartner, Foto: www.osttirol-heute.at/Hotzler

07. August 2014 um