Arbeiterkammerwahl: FSG Osttirol will Reform des Sozialstaates

Die FSG fordert unter anderem die Rückgabe der Selbstverwaltung der ÖGK an die Versicherten und eine abschlagsfreie Pension nach 45 Erwerbsjahren.

Mit dem Ausbau des öffentlichen Gesundheitssystems, der Rückgabe der Selbstverwaltung der ÖGK an die Versicherten und einer abschlagsfreien Pension nach 45 Erwerbsjahren will die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen Tirol bei der Arbeiterkammerwahl 2024 zentrale Verbesserungen für Tirols ArbeitnehmerInnen erreichen.

„Immer häufiger melden sich Beschäftigte aus dem Bezirk Lienz bei uns und beklagen den eklatanten Ärztenotstand. Hier muss sich endlich etwas ändern“, fordert Bernhard Höfler, Arbeiterkammervorstand und FSG-Vorsitzender Tirol. Er tritt bei der Arbeiterkammerwahl als Spitzenkandidat für die FSG-Liste 2 an und will diesem Thema in den kommenden Jahren besonderes Augenmerk schenken.

Auch Andreas Prentner, Betriebsrat bei Liebherr und ebenfalls FSG-Kandidat für die Arbeiterkammerwahl, ortet dringenden Aufholbedarf: „Aktuell erleben wir eine Zwei-Klassen-Versorgung: Wer nicht privat versichert ist, wartet oft monatelang auf Arzt- oder Operationstermine. Wir wollen die beste Gesundheitsversorgung für alle. Soziale Investitionen sind Investitionen in die Menschen!“ Dafür müsse die Selbstverwaltung der ÖGK allerdings wieder in die Hände der Versicherten gelegt werden. „Es ist mittlerweile bewiesen, dass bei der Zusammenlegung der Krankenkassen gerade die TirolerInnen massiv drauf gezahlt haben. Die finanziell äußerst gut aufgestellte Tiroler Gebietskrankenkasse ist in der finanzschwachen ÖGK aufgegangen. Die Geldmittel sind in den Systemumbau und in ein Logo geflossen. Außer PR nichts gewesen – so könnte man dieses Desaster zusammenfassen. Es ist höchste Zeit, diesen Fehler endlich rückgängig zu machen. Die Versicherten müssen selbst über ihre Beiträge bestimmen können!“

Auch für einen Anspruch auf eine sichere Pension nach einem langen und harten Erwerbsleben, will sich die FSG einsetzen. „Sicherheit braucht es für die ArbeitnehmerInnen auch dahingehend, dass sie nach 45 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können bzw. Schwerarbeit endlich entsprechend anerkannt und berücksichtigt wird“, so Höfler.

Die AK Wahl findet in Tirol vom 29. Jänner bis 8. Feber 2024 statt. Gewählt werden kann entweder im Betrieb – sofern dort ein Wahlsprengel organisiert ist – oder durch Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten Mitte Jänner per Post zugesendet. Wahlberechtigt sind in Tirol alle, die zum Stichtag 16. Oktober 2023 Mitglied der Arbeiterkammer waren – unabhängig von der jeweiligen Staatsbürgerschaft.

 

Text: Redaktion, Foto: FSG Tirol

15. Januar 2024 um