Vormerkungen für Corona-Impfungen starten in Tirol Anfang Februar
Je nach Verfügbarkeit der Vakzine sollen Personen zwischen 65 und 80 Jahren nach derzeitigem Stand ab April 2021, die allgemeine Bevölkerung ab Mai/Juni 2021 geimpft werden.
Online vormerken lassen können sich ab 1. Februar 2021 alle impfwilligen Personen, die in Tirol wohnhaft oder berufstätig sind und eine österreichische Sozialversicherungs-Nummer haben. Die Vormerkung ist unverbindlich und kann unter der Plattform www.tirolimpft.at vorgenommen werden. Wie das Land Tirol mitteilt, werden damit in einem ersten Schritt Impfwilligkeit, Impfstandort-Präferenzen sowie weitere persönliche Angaben vermerkt. In weiterer Folge werden diese Daten an die entsprechenden Impfstandorte übermittelt.
Vormerkung hat keinen Einfluss auf Reihung
Vorgemerkte Personen erhalten Informationen, sobald die Impfstoffe verfügbar oder Terminbuchungen möglich sind. „Dies wird aufgrund der aktuell begrenzt verfügbaren Impfstoffe noch etwas Geduld erfordern – jedoch werden alle zur Verfügung stehenden Impfstoffe schnellstmöglich verimpft. Eine Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung vonseiten der impfwilligen Personen mit den Impfstandorten bzw. Ärztinnen und Ärzten soll zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen“, betont Elmar Rizzoli, Leiter des Einsatzstabes CORONA des Landes. Der Zeitpunkt der Vormerkung hat keinen Einfluss auf eine allfällige Reihung. Diese wird ausschließlich auf Basis der Tiroler Impfstrategie und entsprechender Priorisierungen bzw. je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe durchgeführt.
Für Impfstandorte vormerken – Terminvereinbarung erfolgt zu späterem Zeitpunkt
Eine Vormerkung ist für die eigene Person oder auch für Angehörige bzw. Vertrauenspersonen möglich. Nachdem persönliche Daten eingegeben wurden, können sich Interessierte für Impfstandorte vormerken lassen. Zur Auswahl stehen Impfstationen (Messehalle Innsbruck, Klinik Innsbruck, Landeskrankenhaus Hall, die Bezirkskrankenhäuser Kufstein, St. Johann, Lienz, St. Vinzenz in Zams, MedAlp Sportclinic Imst, Sanatorium Kettenbrücke, Reha Münster, Privatklinik Hochrum und Kursana Wörgl, die Kundenservice-Stellen der Österreichischen Gesundheitskasse in Imst, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Lienz, Reutte, Telfs und Wörgl sowie der Stadtsaal Landeck) oder derzeit über 500 impfende niedergelassene ÄrztInnen. Weitere Impfstandorte werden nach Bedarf und Möglichkeit ergänzt.
Zu beachten ist, dass es sich im ersten Schritt um eine Vormerkung handelt. Alle vorgemerkten Personen erhalten eine Nachricht, sobald der Impfstoff in Tirol für ihre Personengruppe (entsprechend der Tiroler Impfstrategie) zur Verfügung steht. Eine konkrete Terminbuchung erfolgt daher zu einem späteren Zeitpunkt. Weiters werden Impfwillige die Möglichkeit haben, sich gegebenenfalls einer Berufs- oder Risikogruppe zuzuordnen. Diese Daten dienen auch der Kategorisierung für weiterführende personalisierte Informationen an die Bevölkerung.
Die vorgemerkten Personen erhalten zur weiteren Vorgehensweise bzw. konkreten Terminbuchung jedenfalls auf Basis ihrer bekanntgegebenen Daten und Gruppenzugehörigkeiten eine weitere Nachricht an die jeweiligen Kontaktdaten: Personen, die sich für eine Impfstation vorgemerkt haben, erhalten eine Nachricht, wenn sie dort einen konkreten Impftermin einbuchen können. Personen, die sich im niedergelassenen Bereich vorgemerkt haben, werden bei Verfügbarkeit von Impfstoffen vom niedergelassenen Arzt bzw. der niedergelassenen Ärztin direkt kontaktiert.
Entsprechend dem Tiroler Impfplan ist eine Covid-Impfung für Personen zwischen 65 und 80 Jahre nach derzeitigem Stand und nach Verfügbarkeit der Impfstoffe ab April 2021 vorgesehen. Die allgemeine Bevölkerung soll ab Mai/Juni 2021 geimpft werden.
RisikopatientInnen: Beratung wird empfohlen
RisikopatientInnen werden weiterhin gebeten, sich vorab mit den betreuenden ÄrztInnen hinsichtlich einer Covid-Impfung zu beraten. Sollte bei dem/der betreffenden Arzt/Ärztin keine gesonderte Impf-Liste für (Hoch-)RisikopatientInnen geführt werden, können sich diese ebenfalls über www.tirolimpft.at unter Angabe ihrer Risikogruppenzugehörigkeit unverbindlich vormerken lassen – Mehrfachvormerkungen sollen vermieden werden.
Personen, die sich bereits über ihre Einrichtung (z.B. Wohn- und Pflegeheime), ihren Arbeitgeber (z.B. Krankenanstalten) oder im Rahmen der Erhebung der Gemeinden für über 80-Jährige für eine Impfung registriert haben, sollen sich nicht nochmals vormerken lassen.
Personen, die über keinen Internetzugang verfügen bzw. mit dem Internet nicht vertraut sind, können von anderen Personen (beispielsweise Familienangehörige) vorgemerkt werden. In Ausnahmefälle kann eine Impf-Vormerkung auch über die Gesundheitshotline 1450 erfolgen. „Die Bevölkerung wird gebeten, die Möglichkeit einer Online-Vormerkung in Anspruch zu nehmen und die telefonische Kontaktaufnahme für nur in Ausnahmefällen zu nutzen“, so Elmar Rizzoli.
Text: Redaktion, Symbolfoto: Shutterstock