Negatives Corona-Testergebnis in Tirol auch beim Skifahren und Snowboarden notwendig

Ab Montag, 15. Feber, ist bei Benützung der Skipisten während der Betriebszeiten ein Test notwendig – ausgenommen sind Kinder unter zehn Jahren und TourengeherInnen.

Die „Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Covid-19 in Skigebieten in Tirol“ tritt mit Montag, 15. Feber 2021, in Kraft. Damit müssen alle Personen, die Skipisten während der Betriebszeiten nutzen, ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis mit sich führen (PCR oder Antigen). Kinder unter zehn Jahren sind von der Regelung genauso ausgenommen, wie SkitourengeherInnen, die auf Pisten unterwegs sind.

„Jene Personen, die zum Zweck der Ausübung des Ski- und Snowboardsports unmittelbar vor Betreten einer Skipiste eine Liftanlage benutzt haben, müssen einen negativen Covid-19-Test mitführen. Personen, welche Skipisten als Aufstiegsmöglichkeit benutzen – also PistentourengeherInnen –, sind von der Verordnung ausgenommen“, heißt es in der Verordnung konkret.

Auch Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren, brauchen keinen Test, sondern lediglich eine ärztliche Bestätigung. Das Land Tirol teilt mit, dass die Gesundheitsbehörden mit stichprobenartigen Kontrollen in den Skigebieten beauftragt sind.

 

Text: Redaktion, Symbolfoto: clipart

15. Februar 2021 um