Corona-Virus: Ausreisetestpflicht auf ganz Osttirol ausgeweitet

Die Ausreisetestpflicht hat das Land Tirol für Nordtirol verlängert und auf Osttirol ausgeweitet. In einigen Osttiroler Gemeinden wird die Testpflicht aufgehoben.

Die bereits seit 31. März geltende Ausreisetestpflicht für Nordtirol wird verlängert. Ab Donnerstag, 15. April, 0,00 Uhr, wird diese zudem auch auf den Bezirk Lienz ausgedehnt. Für ganz Tirol gilt die Ausreisetestpflicht damit vorerst bis 24. April 2021. „In den letzten Wochen hat sich – wie in ganz Österreich – auch in Osttirol allen voran die britische Virusmutation (B.1.1.7) verbreitet. Aktuell sind nach den dem Land Tirol vorliegenden Informationen 198 Personen mit der britischen Virusvariante in Osttirol infiziert. Darüber hinaus traten in Tirol zuletzt weitere mutierte Virusvarianten auf. Dieses Mutationsgeschehen zeigt, dass die Lage in Tirol und zuletzt vor allem auch in Osttirol durchaus ernst zu nehmen ist. Gerade im Bezirk verzeichnen wir derzeit hohe Infektionszahlen und mit rund 430 derzeit österreichweit die höchste 7-Tage-Inzidenz. Nun gilt es, rasch weitere Maßnahmen in Form einer Ausreistestverpflichtung zu setzen, um ein umfassendes Lagebild zu erhalten“, erklärt der Leiter des Corona-Einsatzstabes Elmar Rizzoli.

Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen ohne Wohnsitz, wenn sie sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben. Von der Testpflicht ausgenommen sind weiterhin Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht. Die Testverpflichtungen werden an den Staats- und Binnengrenzen stichprobenartig kontrolliert.

Ausreisetestpflichten für zwei Regionen in Osttirol aufgehoben

Mit Ablauf Mittwoch, 14. April, wird die Ausreisetestpflicht für die Gebiete der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen sowie der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten aufgehoben. Aufgrund der vermehrt auftretenden Virusvariante B.1.1.7 mit E484K-Zusatz im Gebiet der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach bleibt die Ausreisetestpflicht aus dieser Region bis vorerst 21. April aufrecht.

 

Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/Drazen

14. April 2021 um