Corona-Testpflicht Matrei und Virgen: Zusätzliche Testmöglichkeiten eingerichtet
Zusätzlich zur Teststation im Matreier Tauerncenter werden Stationen beim Felbertauern-Südportal, in Huben und im Tourismusbüro Virgen eingerichtet.
Wie berichtet, tritt für die vier Tiroler Gemeinden Matrei i.O., Virgen, Haiming und Roppen am Freitag, 12. März, 0 Uhr, vorerst bis inklusive Dienstag, 16. März, eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Für die betroffenen Gemeinden wurden die Testmöglichkeiten erweitert. Die Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich auf dem jeweiligen Gemeindegebiet aufgehalten haben und dieses verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Ausnahmen
Eine Durchreise durch die betroffenen Gemeinden ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in den Gemeinden Matrei i.O., Virgen, Haiming und Roppen, die vor Verlassen dieser Gemeinden positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.
Antikörper-Nachweis nicht zulässig
Als Nachweis für die Ausreise gilt ein negativer Coronatest, der im Rahmen von Tests durch dazu befugte Stellen (z.B. „Screeningstraßen“, Testaktionen des Landes Tirol, niedergelassene ÄrztInnen, Apotheken) erlangt wurde. „Ein neutralisierender Antikörpertest ist laut dem Gesundheitsministerium nicht mit einem Antikörpertest bei einem Hausarzt bzw. einer Hausärztin gleichzusetzen. Neutralisierende Antikörper können nur durch spezielle Tests, sogenannte Neutralisationstests, nachgewiesen werden. Die Durchführung von Neutralisationstests muss in speziellen Laboren erfolgen. Darüber hinaus ist eine mögliche Reinfektion bzw. eine mögliche Ansteckung gerade bei den Virusmutationen, auch nach kürzlicher Erkrankung, wissenschaftlich noch nicht ausreichend abgeklärt. Aus diesem Grund ist ein Antikörper-Nachweis für die Ausreise nicht zulässig“, so Rizzoli. Dahingehend ist auch eine Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten durchgemachte Corona-Infektion nicht zulässig.
Testmöglichkeiten für Matrei in Osttirol und Virgen
Neben der Möglichkeit für Antigen-Testungen bei niedergelassenen ÄrztInnen sowie Antigen-Testungen bei Apotheken sind für die Gemeinden Matrei und Virgen folgende Teststationen verfügbar:
Matrei i.O.
Tauerncenter, Lienzer Straße 17
täglich von 7.00 bis 16.00 Uhr
Felbertauern-Südportal
11. März, 16.00 bis 20.00 Uhr, 12. März bis 16. März, jeweils 6.00 bis 10.00 Uhr und 16.00 bis 20.00 Uhr
Huben (vor Gebäude Raiffeisenbank)
11. März, 16.00 bis 20.00 Uhr, 12. März bis 16. März, jeweils 6.00 bis 10.00 Uhr und 16.00 bis 20.00 Uhr
Virgen
Tourismusbüro, Virgental Str. 77
11. März bis 16. März, 17.00 bis 19.00 Uhr
Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/Alexander Raths