Corona: Testpflicht bei Ausreise aus Matrei i.O. und Virgen ab Freitag

Aufgrund der hohen 7-Tages-Inzidenz tritt für die vier Tiroler Gemeinden Matrei i.O., Virgen, Haiming und Roppen am Freitag, 12. März, eine Testpflicht bei der Ausreise in Kraft.

Für die vier Gemeinden gilt die Testpflicht von Freitag, 12. März, 0 Uhr, bis vorerst inklusive Dienstag, 16. März. Die Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich auf dem jeweiligen Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

„In den Gemeinden Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol verzeichnen wir aktuell eine sehr dynamische Infektionsentwicklung und haben es dort zum Teil vermehrt mit der ansteckenderen britischen Virusmutation zu tun. Auch wenn in den betroffenen Bezirken die vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Inzidenz-Grenzwerte von 400 nicht erreicht sind, bilden diese Gemeinden absolute Hotspots mit sehr hohen 7-Tages-Inzidenzen. Wir wollen frühzeitig Maßnahmen setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.

Der erforderliche Coronatest kann überall gemacht werden – der Testort ist nicht an die entsprechende Gemeinde geknüpft. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen. Für die Gemeinden Virgen und Matrei gilt zudem, dass zwischen den beiden Gemeinden keine Testverpflichtung besteht, da beide Gemeinden zu einem Großteil unmittelbar zusammenhängen. Wer also von Virgen nach Matrei fährt oder umgekehrt, muss an der Gemeindegrenze keinen negativen Test mitführen. Gleiches gilt für die Gemeinden Haiming und Roppen.

Eine Durchreise durch die betroffenen Gemeinden ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in den Gemeinden Matrei i.O., Virgen, Haiming und Roppen, die vor Verlassen dieser Gemeinden positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.

 

Testmöglichkeiten für Matrei in Osttirol und Virgen

Neben der Möglichkeit für Antigen-Testungen bei niedergelassenen ÄrztInnen sowie Antigen-Testungen bei Apotheken sind für die Gemeinden Matrei und Virgen  folgende Teststationen verfügbar:

Matrei i.O.
Tauerncenter, Lienzer Straße 17
täglich von 7.00 bis 16.00 Uhr

Felbertauern-Südportal
11. März, 16.00 bis 20.00 Uhr, 12. März bis 16. März,  jeweils 6.00 bis 10.00 Uhr und 16.00 bis 20.00 Uhr

Huben (vor Gebäude Raiffeisenbank)
11. März, 16.00 bis 20.00 Uhr, 12. März bis 16. März, jeweils 6.00 bis 10.00 Uhr und 16.00 bis 20.00 Uhr

Virgen
Tourismusbüro, Virgental Str. 77
11. März bis 16. März, 17.00 bis 19.00 Uhr

 

Text: Redaktion, Foto: Osttirol heute

10. März 2021 um