Schulstarthilfe des Landes Tirol kann bis 30. September beantragt werden
Die Schulstarthilfe beträgt 150 Euro pro schulpflichtigem Kind. Ob die Beihilfe ausbezahlt wird, hängt vom Familieneinkommen ab. Einkommensgrenzen wurden erhöht.
Der Schulstart und die damit verbundenen Kosten stellen für viele Familien und Alleinerziehende oftmals eine finanzielle Belastung dar. „Mit der Schulstarthilfe in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind wollen wir seitens des Landes Tirol möglichst viele Eltern unterstützen“, so Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Neben der Erhöhung des Fördersatzes von 145 auf 150 Euro pro Kind wurden auch die Einkommensgrenzen erhöht.
Die Schulstarthilfe wird abhängig vom Familieneinkommen für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren zuerkannt und einmal jährlich im Herbst des jeweiligen Schuljahres ausbezahlt. Seit dem Vorjahr ist eine Antragstellung über das Online-Formular möglich. Unter www.tirol.gv.at/schulstarthilfe stehen die entsprechenden Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde beizulegen.
Im vergangenen Jahr wurden knapp 10.300 Anträge gestellt, der ausbezahlte Förderbetrag belief sich auf insgesamt 2,2 Mio. Euro.
Text: Redaktion, Symbolfoto: Clipart