Dezentrale Registrierungsstelle für Ukraine-Hilfe auch in Lienz eingerichtet
Bei der Polizeiinspektion Lienz wurde eine Registrierungsstelle für geflüchtete Menschen eingerichtet. Registrierung ist wichtig, um weitere Versorgung abwickeln zu können.
Beim Ankunftszentrum in Innsbruck, dem Haus Marillac, befindet sich derzeit die zentrale Registrierungsstelle für aus der Ukraine geflüchtete Menschen. Dort erfolgen auch medizinische Screenings und Unterkunftszuweisungen. Bei der Registrierung werden die persönlichen Daten der geflüchteten Menschen erfasst, die für die Ausstellung des „Ausweis für Vertriebene“ (in Form einer Scheckkarte) sowie die weitere Versorgung maßgeblich sind – beispielsweise die Abwicklung einer Grundversorgung und die Arbeitsmöglichkeiten.
Damit Personen, die nicht direkt in Innsbruck ankommen und privat beherbergt werden, möglichst aufenthaltsnahe eine (Nach-)Registrierung vornehmen können, wurden dezentrale Möglichkeiten bei den Polizeidienststellen Lienz, Kufstein, Reutte und Imst eingerichtet.
„Alle in Tirol ankommenden Personen aus der Ukraine müssen registriert werden. Dies hat organisatorische und vor allem rechtliche Hintergründe. Das ist auch die Grundvoraussetzung, um ihnen in weiterer Folge eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen zu können. Niemand muss Sorge haben, abgewiesen zu werden“, erklärt Bernd Noggler vom Sonderstab Ukraine des Landes Tirol.
AnbieterInnen von privaten Unterkünften, die die aufgenommene Personen bei der Abwicklung der Grundversorgung unterstützen wollen und Fragen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben, können sich ab sofort an grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at wenden.
„Von privaten Fahrten an die ukrainische Grenze wird aufgrund der eigenen Sicherheit grundsätzlich abgeraten. Kommen infolge von Privatinitiativen dennoch größere Gruppen von geflüchteten Menschen in Tirol an, appellieren wir an die Organisatorinnen und Organisatoren, dies frühzeitig dem Land Tirol zu melden, damit eine bestmögliche und rasche Koordination gewährleistet werden kann“, so Bernd Noggler.
Nach der Registrierung: Meldewesen, Schul- und Kinderbetreuung
Nachdem die geflüchteten Menschen registriert wurden und in ihren Unterkünften angekommen sind, ist es wichtig, auch ihren derzeitigen „Wohnsitz“ bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem dortigen Meldeamt bekanntzugeben. Grundsätzlich sollte dies laut geltendem Recht innerhalb von drei Tagen nach Unterkunftsbezug vorgenommen werden – private UnterkunftgeberInnen können dabei unterstützen. Bei Fragen stehen die jeweiligen Gemeinden zur Verfügung.
Für Betreuungs- und Schulbesuchsmöglichkeiten gilt es folgendes zu beachten: Um einen Betreuungsplatz (Kindergarten, Kinderkrippe oder Hort) zu organisieren, gilt ebenfalls die Gemeinde als zentraler Ansprechpartner. Diese kann in weiterer Folge eine Prüfung der verfügbaren Plätze vornehmen und sich bei Fragen an die zuständige Fachinspektorin des Landes wenden. Wird ein Platz in einer Schule für ein Kind benötigt, ist eine E-Mail an ukraine-schulinfo@bildung-tirol.gv.at zu richten. Die Bildungsdirektion wählt anschließend die geeignete Schule für das Kind aus, informiert über den Standort der Schule und gibt weitere Informationen.
Alle Informationen und Formulare auf der zentralen Online-Plattform des Landes Tirol: www.tirol.gv.at/ukraine
Registrierungsstelle Polizeiinspektion Lienz
Hauptplatz 5a
9900 Lienz
täglich von 7.00 bis 19.00 Uhr
Tel.: +43 (0) 59 133 7230 100
Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/Animaflora