Blaulicht und Vignettenpflicht: Bergrettung freut sich über Gesetzesnovelle

Die Nutzung des Blaulichtes ist mit der Gesetzesnovelle bundesgesetzlich verankert und für alle Einsatzorganisationen gleich – ein lang gehegter Wunsch der Bergrettung.

Mit der Novelle der Kraftfahrzeuggesetzes, die am 30. Jänner 2019 im Nationalrat beschlossen wurde, geht ein lang gehegter Wunsch der Bergrettung in Erfüllung. Teil der Novelle ist, dass die Nutzung von Blaulichtanlagen nun bundesgesetzlich geregelt und für alle Einsatzorganisationen gleich ist. Im Gegensatz zu anderen Einsatzorganisationen – wie z.B. Feuerwehr oder Rotes Kreuz – war die Genehmigung von Blaulichtanlagen für die Berg-, Wasser- und Höhlenrettung bisher Landeskompetenz. Wenn die Tiroler Bergrettung beispielsweise außerhalb des Bundeslandes mit ihren Fahrzeugen unterwegs war, mussten die fix montierten Signalanlagen bisher abgedeckt werden. Diese Hürde wurde nun beseitigt.

„Wir von der Tiroler Bergrettung dürfen nun, wenn wir über die Landesgrenzen – beispielsweise nach Kärnten oder Salzburg – fahren erstens das Blaulicht bei Einsätzen benutzen und zweitens müssen wir es nicht mehr abdecken, wenn wir z.B. zu einer Versammlung nach Heiligenblut fahren”, freut sich Peter Ladstätter, Chef der Osttiroler Bergrettung. Er weist darauf hin, dass man das Blaulicht aber auch bisher nicht abgedeckt habe, wenn man außerhalb Tirols unterwegs war. „Ich weiß zumindest in Tirol von keinem Fall, in dem das exekutiert wurde. Es hat eigentlich niemand gewusst, dass sich das alles im gesetzesfreien Raum abspielt”, so Ladstätter.

Eine weitere Verbesserung ist die Befreiung von der Vignettenpflicht. Mit der Gesetzesnovelle wurden auch alle Einsatzfahrzeuge der Bergrettung, Wasserrettung und Höhlenrettung von der Autobahngebühr befreit. „Ins Rollen gekommen ist die Angelegenheit, auch jene mit dem Blaulicht, weil die ASFINAG ein Bergrettungsauto aufgehalten und auf die Vignettenpflicht hingewiesen hat. Das war außerhalb Tirols. Über den Bundesverband der Bergrettung wurde dann ein Antrag auf Novellierung im Nationalrat eingebracht”, erklärt dazu Peter Ladstätter.

 

Text: Raimund Mühlburger, Symbolfoto: Bergrettung Obertilliach

01. Februar 2019 um