LH Günther Platter: „Wohnreform stellt sich Herausforderungen und bricht mit Tabus!”

Mit einem Maßnahmenpaket zur Senkung der Wohnkosten und einem 65 Mio. Euro schweren Impulspaket Soziales befasste sich die Tiroler Landesregierung bei ihrer Klausur in Innsbruck.

„Wir wollen das Leben in Tirol leistbar und lebenswert machen – da zählt das Wohnen ebenso dazu wie die soziale Sicherheit”, waren sich LH Günther Platter und LH-Stv. Ingrid Felipe nach der zweitägigen Regierungsklausur in der Neuen Heimat Tirol einig. Die Reform kratze nicht an der Oberfläche, sondern gehe tief in die Struktur hinein.

Freizeitwohnsitzabgabe fixiert – Airbnb im Visier

So sollen InhaberInnen von Freizeitwohnsitzen künftig neben einer Fremdenverkehrsabgabe auch eine Abgabe an die Gemeinden entrichten. Außerdem wird die Möglichkeit einer Registrierungspflicht für Vermietende im Aufenthaltsgesetz geprüft, damit auch jene Abgaben entrichten, die Wohnungen kurzzeitig auf Portalen wie Airbnb anbieten.

Stärkung des geförderten Wohnbaus

„Es gilt, Bauland zu mobilisieren”, begründete LR Johannes Tratter die Befristung von Baulandneuwidmungen auf zehn Jahre – bisher gab es eine solche nicht. Geprüft wird, ob nach Verstreichen dieser Frist der Gemeinderat die Folgewidmung festzulegen hat oder eine Rückwidmung in Freiland möglich ist. Zudem werden die Gemeinden verpflichtet, Mindestanteile in ausgewiesenen Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau vorzusehen.

Wohnbauförderung wird ausgedehnt

Unter anderem soll die Wohnbauförderung bei kleinen Wohnanlagen in ländlichen Gemeinden erhöht werden. Dadurch soll das Bauen in ländlichen Regionen leistbarer und der Landflucht entgegengewirkt werden.

Zwei neue Widmungskategorien

Mit den „Vorbehaltsflächen für den objektgeförderten Wohnbau” und der „Sonderfläche Chaletdörfer” gibt es künftig zwei neue Widmungskategorien. Mit der neuen Widmung für Chaletdörfer sollen vor allem der hohe Standard und die raumverträgliche Tourismusentwicklung gestärkt werden.

Grundverkehr – Eindämmung von Spekulationen

„Die Spekulationen mit Immobilien müssen verhindert und die teilweise explodierenden Preise eingedämmt werden. Deshalb müssen wir auch im Grundverkehr mutig an den Stellschrauben drehen”, so LH-Stv. Josef Geisler. Wer einen konkreten Wohnbedarf hat, soll künftig beim Erwerb von bebauten oder unbebauten Baugrundstücken Vorrang haben. Das im landwirtschaftlichen Grundverkehr bereits etablierte „Interessentenmodell” soll auch im Baulandgrundverkehr angewendet werden. Im so genannten „grünen Grundverkehr” für landwirtschaftliche Grundstücke ist die Wiedereinführung der Selbstbewirtschaftungspflicht vorgesehen.

Impulspaket Soziales 2019 bis 2023

Ziel des Pakets ist die Förderung einer solidarischen Gesellschaft, die geprägt ist von Toleranz, Respekt und Achtung vor der Würde aller Menschen. In den kommenden fünf Jahren stehen dafür zusätzlich 65 Mio. Euro zur Verfügung. Entsprechend des Regierungsübereinkommens ist z.B. die Intensivierung der Gewaltprävention prioritär, aber auch der Ausbau und die regionale Ausweitung der Sozialberatung und der mobilen Sozialarbeit.

„Ein wesentliches Anliegen ist es uns auch, die Unterstützung für Kinder und Jugendliche durch die Schulsozialarbeit entsprechend des Bedarfs weiterzuentwickeln”, erklärt dazu LR Gabriele Fischer. In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten sowie unter Beiziehung der Anwaltschaften und Beiräte wird der Ist-Zustand evaluiert, Verbesserungen werden dargestellt. Daraus soll ein Arbeitsprogramm für das kommende Jahr erstellt werden. „Zudem werden ausgewiesene Förderverträge für Soziale Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialsubventionen und der Bereiche Frauen und Integration in den kommenden fünf Jahren jährlich automatisch indexiert”, so Gabriele Fischer.

 

Text: Redaktion, Foto: Land Tirol/Berger

09. Januar 2019 um