Matrei: VwGH entscheidet zu Gunsten der Gemeinde

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung für drei Darlehen versagte die BH Lienz. Verwaltungsgerichtshof hob Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes jetzt auf.

Die Gemeinde Matrei in Osttirol teilt in einer Aussendung mit, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 16. August 2016 in der Causa „Versagung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung dreier Darlehensaufnahmen der Marktgemeinde Matrei in Osttirol durch die Bezirkshauptmannschaft Lienz“ wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufhebt. Der VwGH bestätige mit seiner Entscheidung vom 20. Juni 2017 die Rechtsansicht von Bgm. BR Andreas Köll, dass bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Darlehensaufnahmen durch die Gemeindeaufsichtsbehörde nicht nur die aktuelle Finanzsituation einer Gemeinde zu berücksichtigen ist, sondern eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Situation vorzunehmen sei.

Laut Verwaltungsgerichtshof sei „insbesondere die Größe der Gemeinde, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Art und Umfang der von ihr zu besorgenden Pflichtaufgaben zu berücksichtigen“.

Bgm. Andreas Köll dazu: „Es ist erfreulich, dass sich unsere Rechtsansicht betreffend Zulässigkeit der Aufnahme dieser drei Kanal-Darlehen, deren Annuitäten mehr als zur Gänze aus UFG-Förderungen des Bundes bedeckt werden können, durchgesetzt hat. Auf den Rechtsstaat Österreich, insbesondere auf die Höchstgerichte in Wien, kann man sich verlassen. Das hat man schon in der Causa ,Agrargemeinschaften‘ gemerkt.“

Ein Stopp des letzten von gesamt zwölf Kanalbauvorhaben der Gemeinde Matrei im Bereich Matreier Tauernhaus und Innergschlöß hätte laut Köll umfangreiche Förderverluste für die Bevölkerung und unabsehbare Haftungsfolgen nach sich gezogen. „Dies wäre vor allem im Bereich der Betriebsgebäude der Felbertauernstraße ein großes Problem gewesen. Dank LH Günther Platter haben wir jedoch für heuer zusätzlich 750.000 Euro und für nächstes Jahr 600.000 Euro an Sonderbedarfszuweisungen erhalten. Ich kann deshalb jetzt unserem Gemeinderat vorschlagen, auf die größere Darlehensaufnahme in Höhe von 600.000 Euro zu verzichten“, erklärt dazu der Bürgermeister.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol bzw. die BH Lienz brauche nun nur mehr über die gleichfalls beantragten 100.000 Euro bzw. 200.000 Euro zu befinden. Diese Darlehen werden für Kanalbauvorhaben im Bereich des bisher größten Wohnbauvorhabens in Matrei (56 Wohneinheiten) sowie zwei Betriebsansiedelungen im Gewerbegebiet „Matrei-Seblas“ und im Ortsteil Kienburg erforderlich sein.

Text: Redaktion, Foto: Osttirol heute

 

 

17. Juli 2017 um