Erleichterung über neue Registrierkassen-Regelung

Die Osttiroler Jungbauernschaft zeigt sich erleichtert, dass die Registrierkassen-Regelung für Vereine entschärft wurde. Erleichterungen auch für Vereinskantinen und die Wirtschaft.

Im nunmehr beschlossenen Maßnahmenpaket enthalten ist beispielsweise, dass steuerbegünstigte Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und Einsatzorganisationen auch ohne Registrierkassen 72 Stunden dauern dürfen. In der ursprünglichen Regelung war dieser Zeitrahmen mit 48 Stunden festgelegt. Eine weitere Verbesserung gegenüber der zunächst geplanten Gesetzesänderung ist, dass nun bei großen Vereinsveranstaltungen auch „vereinsfremde“ Personen aushelfen dürfen, ohne dass die Steuerbegünstigung verloren geht. „Vor allem diese Entschärfung ist für größere Veranstaltungen unabdingbar. Die Ausrichtung der über hundert Feste, die unsere 36 Ortsgruppen jedes Jahr organisieren, sind mit riesigem organisatorischen Aufwand verbunden. Auch Festveranstaltungen anderer großer Verbände – wie Musik-, Schützen- oder Trachtenvereine – wären mit der ursprünglich geplanten Regelung praktisch vor dem Aus gestanden“, erklärt dazu Harald Wilhelmer, Obmann der Osttiroler Jungbauernschaft.

Im neuen Paket enthalten ist auch eine Vereinfachung für Vereinskantinen, die vor allem Sportvereine betreiben. Wenn solche Kantinen maximal 52 Tage im Jahr geöffnet haben und eine Umsatzgrenze von 30.000 Euro nicht überschreiten, sind sie auch in Zukunft von der Registrierkassenpflicht ausgenommen. Diese Umsatzgrenze gilt auch für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten sowie für einzelne Unternehmensumsätze, wenn sie außerhalb von festen Räumlichkeiten erzielt werden.

Text: Raimund Mühlburger, Symbolfoto: Brunner Images

23. Juni 2016 um