Neuer Energiepark: AGEtech informiert über „Zukunftsenergie“
Neue Netzentgelte sind ab 2027 in Planung. Unter anderem Energie- und Lastmanagement sowie Großbatteriespeicher unterstützt das Sonderförderungsprogramm des Landes Tirol. AGEtech begleitet Analyse, Planung und Förderabwicklung.
Die Grundsätze für die Berechnung der Stromnetzentgelte in Österreich sollen sich mit 1. Jänner 2027 ändern. Die E-Control hat dazu einen Entwurf für eine neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung vorgelegt. Der Leistungspreis, d. h. die Kosten, die sich an der höchsten bezogenen elektrischen Leistung orientieren, soll künftig auch auf Netzebene 7 gelten. Das betrifft das übliche Niederspannungsnetz für Haushalte und kleinere Betriebe, etwa Geschäfte, Werkstätten, Bäckereien, Gastronomie und Hotels.
Künftig soll sich der Leistungspreis danach richten, wie viel Strom in der verbrauchsstärksten Viertelstunde eines Monats durchschnittlich gleichzeitig aus dem Netz bezogen wird, beispielsweise wenn mehrere Stromverbraucher wie Maschinen, Kühlung oder Ladestation im selben Zeitraum laufen. „Viele Unternehmen kennen ihren Jahresverbrauch, nicht aber ihre höchsten Lastspitzen und deren Ursachen. Nach dem derzeitigen Entwurf könnte eben bereits eine einzige verbrauchsstarke Viertelstunde den Leistungspreis für den gesamten Monat beeinflussen. Betriebe sollten ihre Lastverläufe daher schon jetzt analysieren”, erklärte Ing. Bertram Steiner, Geschäftsführer der AGEtech GmbH, bei einer Informationsveranstaltung zur Vorstellung des neuen AGEtech-Energieparks. Aufgrund der Aktualität des Themas Zukunftsenergie plant AGEtech für den Herbst eine weitere Informationsveranstaltung.
Eine Viertelstunde kann den Monat beeinflussen
Die Neuregelung betrifft dabei nur die Netzgebühren bzw. das Entgelt für die Nutzung des Stromnetzes und nicht den Preis des verbrauchten Stroms selbst. Je höher der durchschnittliche Strombezug in diesen 15 Minuten, desto höher kann dieser Teil der Netzgebühr ausfallen. Für Unternehmen könnte dieser Unterschied wirtschaftlich deutlich an Bedeutung gewinnen. Kurz gesagt: Ab nächstem Jahr wird der Leistungspreis für die Netznutzung direkt von der Lastspitze beeinflusst. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Lastanalyse noch mehr an Bedeutung. Denn sie macht sichtbar, welche Geräte oder Anlagen gleichzeitig laufen, wann Lastspitzen entstehen und ob diese durch eine bessere Steuerung vermieden oder reduziert werden können.
In die Betrachtung werden zudem bestehende oder geplante Photovoltaikanlagen, Ladestationen, Stromspeicher sowie weitere elektrische Verbraucher einbezogen. Eine Lastanalyse zeigt dementsprechend klar auf, wie viel Strom ein Betrieb zu welchem Zeitpunkt benötigt. Deshalb ist die Analyse der Verbrauchsdaten für AGEtech die unverzichtbare Grundlage für Energieberatung, technische Planung und die auf den Betrieb abgestimmte Auslegung von Speicher und Energiemanagement.
Die Lastanalyse kommt vor dem Speicher
„Nicht jeder Betrieb braucht automatisch einen Speicher. Aber jeder Betrieb braucht Klarheit über seinen tatsächlichen Energiebedarf. Erst anhand der Lastdaten lässt sich beurteilen, ob Verbraucher anders gesteuert werden können, welches Energiemanagement sinnvoll ist und ob sich ein Speicher technisch und wirtschaftlich richtig einsetzen lässt”, ergänzt Steiner.
Für Hotels, Gewerbe- und Industriebetriebe können Großspeicher eine effektive Lösung sein. Bei hohem Strombedarf stellt der Speicher einen Teil der benötigten Leistung bereit und reduziert so den Bezug aus dem öffentlichen Netz. Dieses gezielte Kappen von Lastspitzen wird als „Peak Shaving“ bezeichnet. „Entscheidend ist das Zusammenspiel mit einem intelligenten Energiemanagement“, so der Energie-Experte. „Das System erfasst den aktuellen Bedarf und den Ladezustand des Speichers und steuert, wann Energie geladen oder abgegeben wird. So lassen sich Verbraucher gezielt aufeinander abstimmen.“
Bauliche Genehmigungsverfahren ändern sich ebenfalls
Auch die Genehmigung von Batteriespeichern wird ab 2027 neu geregelt. Bei kleineren, freistehenden Containerlösungen kann derzeit im Einzelfall für den baulichen Teil, etwa Fundament oder Sockel, eine Bauanzeige genügen. Darüber hinaus hängt das erforderliche Verfahren von Größe, Standort, Bauweise, Brandschutz und betrieblicher Einbindung ab. Speicher mit mehr als 1 MWh sind in Tirol und Kärnten bereits bewilligungspflichtig.
Ab 1. Januar 2027 tritt ein neues Genehmigungssystem in Kraft. Betriebe sollten geplante Speicherprojekte daher noch heuer prüfen und Aufstellungsort, Netzanschluss, Brandschutz sowie Genehmigungsbedarf frühzeitig klären.
Abschließend eine gute Nachricht: Osttiroler Unternehmen können das seit 1. Juli 2026 geltende Sonderförderungsprogramm des Landes Tirol nutzen. Gefördert werden unter anderem nachhaltiges Energie- und Lastmanagement, Großbatteriespeicher sowie die Projektentwicklung von Energieerzeugungsanlagen. Ergänzend steht seit Ende Juni eine über die Kommunalkredit Public Consulting abgewickelte Bundesförderung für automatisierte Energiemanagementsysteme in privaten Haushalten und Betrieben zur Verfügung.
„AGEtech begleitet seine Kunden von der Analyse und Beratung über die Planung und fachgerechte Ausführung bis zur Förderabwicklung. Förderungen können eine Investition wesentlich erleichtern, ersetzen aber keine sorgfältige Konzeption. Gerade hier profitieren unsere Kunden von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Fachwissen. Wer seine Verbrauchs- und Lastdaten kennt, kann fundiert entscheiden – und dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt“, betont Bertram Steiner.
Text: Redaktion, Foto: AGEtech

