Prägraten am Großvenediger: Zweiter Wolf für Abschuss freigegeben
Mit dem Wolf in Assling und jenem in Ötztal sind nun vier Abschuss-Verordnungen in Tirol in Kraft. In Osttirol sind 100 von 155 Jagdgebieten von den drei Verordnungen umfasst.
Elf tote und rund 30 vermisste Schafe im Almgebiet von Prägraten – diese Bilanz des Pfingstwochenendes führt zur nunmehr dritten Abschussanordnung der Tiroler Landesregierung für einen Wolf in Osttirol. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Mai in Kraft und gilt für acht Wochen. In 100 von 155 Jagdgebieten in Osttirol kann nunmehr ein Wolf geschossen werden. Fünf Jagdgebiete sind überlappend von zwei Verordnungen umfasst. Dort können zwei Wölfe erlegt werden.
Gerade für die Osttiroler Almen ist die Beweidung durch Schafe extrem wichtig. Jedes vierte Schaf, das den Sommer auf einer Tiroler Alm verbringt, tut dies im Bezirk Lienz. Auf 117 Almen weiden dort im Sommer jährlich rund 17.000 Schafe und sorgen so für ein Offenhalten der Landschaft, für Artenvielfalt und den Schutz vor Naturgefahren.
In Summe sind in Tirol derzeit vier Abschussverordnungen für einen Wolf in Kraft, drei in Osttirol und eine im Ötztal. Sowohl im Ötztal als auch in Osttirol wurde die Anwesenheit eines Wolfes inzwischen mehrfach durch genetische Untersuchungsergebnisse bestätigt.
Text: Redaktion, Foto: AdobeStock