Nationalrat Gerald Hauser übt heftige Kritik an Kurzarbeit-Abwicklung

„Sind wir eine Bananenrepublik?“, fragt heute Osttirols Nationalrat in einer Aussendung und spricht damit die Probleme mit der korrekten Abwicklung der Kurzarbeit an.

Mangels fehlender Abklärung offener Rechtsfragen bei der betrieblichen Abrechnung von Kurzarbeit sei eine korrekte Abrechnung von Kurzarbeit in Österreich derzeit nicht möglich, so Nationalrat Mag. Gerald Hauser in einer heutigen Aussendung. Die Beantragung von Kurzarbeit ab 1. 3. 2020 sei noch bis 20. April 2020 möglich und für mehr als 600.000 Mitarbeiter sei das Kurzarbeitsmodell bereits gewählt worden. Rund 54.000 Anträge seien bisher gestellt und die Mittel dafür auf fünf Milliarden Euro aufgestockt worden. „In Summe sind derzeit fast 1,2 Millionen Menschen ohne Job oder in Kurzarbeit“, stellt Mag. Hauser fest.

Das wichtige Modell der Kurzarbeit helfe über die Krise hinweg, es habe allerdings einen gewaltigen Haken: Für die Betriebe sei es aufgrund offener Rechtsfragen bisher nicht möglich, eine korrekte Abrechnung der Kurzarbeit für die Mitarbeiter zu machen. Hauser teilt mit: „Steuerberater und Lohnverrechner sind verzweifelt: Aufgrund der vielen offenen Fragen gibt es derzeit weder ein Programmupdate noch eine Richtlinie zur korrekten Abwicklung der Kurzarbeit über die Personalverrechnung. Deswegen gibt es momentan nur eine ‘vorläufige‘ Lohn- und Gehaltsabrechnung, eine Aufrollung der Abrechnungen kann erst nach Klärung der offenen Rechtsfragen, wahrscheinlich erst bis Juni 2020, erfolgen!“

Ein Blick in die Schweiz beweise jedoch, wie es gehen könnte. Die Maßnahmen für die Kurzarbeit seien in der Schweiz einfach, schnell und zielgerichtet. Die Schweizer Betriebe müssten für die Beantragung der Kurzarbeit nur acht Daten angeben und nicht, so wie in Österreich, 16 Seiten ausfüllen. Daher hätten in Österreich von den 53.646 Betrieben, die bis vergangene Woche einen Antrag auf Kurzarbeit gestellt hätten, erst 20.651 eine Bewilligung für die Kurzarbeit vom AMS erhalten. „Und die Betriebe, in denen nun kurzgearbeitet wird, können ihren Mitarbeitern keine korrekte Lohnabrechnung legen – im Unterschied zur Schweiz, wo dies klar geregelt worden ist. Vielleicht sollte sich die österreichische Bundesregierung von der Schweiz beraten lassen“, formuliert Mag. Hauser abschließend leicht süffisant seine Kritikpunkte.

 

Text: J. Hilgartner, Foto: Expa/Groder

20. April 2020 um