Bezirksweite Corona-Maßnahmen für Osttirol laufen mit 1. September aus

Die Ausreisetestpflicht und die strengeren Maßnahmen für die Gemeinde Innervillgraten werden vorläufig bis inklusive Mittwoch, 8. September 2021, verlängert.

Die strengeren Maßnahmen für den Bezirk Lienz werden mit Ablauf Mittwoch, 1. September, aufgehoben. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes Tirol in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Lienz als Gesundheitsbehörde beschlossen. Ausgenommen ist die Gemeinde Innervillgraten. Dort gilt seit 11. August eine Ausreisetestpflicht. Diese und die strengeren Maßnahmen gelten in dieser Gemeinde vorläufig bis 8. September 2021.

„Während sich die Lage im Bezirk insgesamt stabilisiert hat und Infektionsketten weitestgehend nachverfolgt werden können, müssen wir den Beobachtungszeitraum für die Gemeinde Innervillgraten nochmals verlängern. Zwar sind auch dort die Infektionszahlen bereits zurückgegangen, doch inwieweit sich diese tatsächlich nachhaltig stabilisiert haben, wird sich erst in den kommenden Tagen zeigen“, sagt Michael Fankhauser, stellvertretender Leiter des Einsatzstabes Corona.

Aktuell gelten in Innervillgraten 14 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Dort dürfen mit der Verlängerung der Verordnung wie bereits bisher ab 50 Personen keine Veranstaltungen durchgeführt werden. Zudem gilt eine Registrierungspflicht sowie die 3G-Regel. Darüber hinaus sieht die Verordnung auch eine FFP2-Maskenpflicht bei Zusammenkünften (indoor wie outdoor) vor. Auch die Ausreisetestpflicht gilt weiterhin – und zwar für alle Personen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr, die sich im Gemeindegebiet von Innervillgraten aufgehalten haben und dieses verlassen wollen, unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben.

Mit der Aufhebung der Verordnung für den gesamten Bezirk Lienz (Ausnahme Innervillgraten) werden mit Ablauf 1. September 2021 folgende Maßnahmen beendet: Untersagung von Veranstaltungen ab 100 Personen, Registrierungspflicht für jede Art von Veranstaltungen unabhängig ihrer Größe, FFP2-Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen (im Freien und Innenbereichen) sowie im Handel. Damit gelten in ganz Osttirol (mit Ausnahme von Innervillgraten) mit Ablauf der Verordnung die österreichweiten Vorgaben vonseiten des Bundes.

 

Text: Redaktion, Foto: Osttirol heute

31. August 2021 um