Ausreisetestpflicht für Tirol – Bezirk Lienz ist ausgenommen

Die Ausreisetestpflicht für Nordtirol und den Bezirk Kufstein gilt von 31. März bis 14. April. Die bestehende Testpflicht für den Bezirk Schwaz wird bis 8. April verlängert.

Ab Mittwoch, 31. März, müssen alle Personen, die aus Tirol ausreisen, für den Zeitraum von zwei Wochen bis 14. April ein negatives Corona-Testergebnis mitführen und bei einer Kontrolle vorweisen. Ausgenommen von der Testpflicht sind der Bezirk Lienz, die Gemeinde Jungholz im Bezirk Reutte sowie das Rißtal (liegt im Gemeindegebiet Vomp und Eben am Achensee). Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen, die sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben. Personen mit Wohnsitz in Tirol, die aus Tirol auspendeln, sind damit von der Testpflicht umfasst.

Eine Ausreisetestpflicht gibt es im selben Zeitraum zudem auch für den Bezirk Kufstein. Personen mit Wohnsitz im Bezirk Kufstein sowie Personen, die sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden im Bezirk Kufstein aufgehalten haben, müssen bei der Ausreise aus dem Bezirk ein negatives Corona-Testergebnis mitführen.

Von der Testpflicht jeweils ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht. Die Testverpflichtungen werden an den Landesgrenzen bzw. an den Kufsteiner Bezirksgrenzen stichprobenartig kontrolliert.

Vorsichtsmaßnahme gegen Ausbreitung neuer Virusvariante

Die Regelungen werden als Vorsichtsmaßnahme in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium wegen des Vorkommens der britischen Coronavirus-Mutation mit weiteren Mutationsmerkmalen (B.1.1.7 mit E484K-Zusatz) getroffen. Seitens der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit wird medizinisch abgeklärt, wie die Eigenschaften dieses britischen Virentyps das epidemiologische Geschehen beeinflussen. So ist es entscheidend, welche Auswirkungen dieser Virentypus auf die Schutzwirkung der Covid-Impfung hat.

„Aktuell setzt sich in Tirol wie in anderen Teilen Österreichs und Europas zusehends die britische Virusmutation durch. Derzeit gibt es in Tirol 260 aktiv positive Fälle dieser britischen Variante mit dem so genannten E484K-Zusatz. Laut AGES ist diese Virusvariante bereits auch in anderen Teilen Österreichs aufgetaucht. In Tirol sind nach derzeitigen Informationen die beiden Bezirke Schwaz und Kufstein hauptbetroffen. Auf Wunsch des Gesundheitsministeriums setzen wir zu der bestehenden Ausreisetestpflicht im Bezirk Schwaz und der ebenfalls ab Mittwoch geplanten Ausreisetestpflicht im Bezirk Kufstein als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme auch eine Ausreisetestpflicht aus dem Bundesland Tirol exklusive Osttirol um. Ergänzend zur Testausreisepflicht setzen die Gesundheitsbehörden weiterhin auf ein intensives Contact Tracing. Dieses hat bereits bei der südafrikanischen Mutation zur erfolgreichen Eindämmung beigetragen“, betont Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol.

Ausreisetestpflicht in Schwaz wird nochmals eine Woche verlängert

Aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage und des verstärkten Vorkommens der mutierten britischen Coronavirus-Variante wird zudem auch die bestehende Ausreisetestpflicht im Bezirk Schwaz um eine Woche bis einschließlich 8. April verlängert. „Im Bezirk Schwaz können aktuell unter anderem aufgrund des strengen Contact Tracings die Corona-Fallzahlen in etwa konstant gehalten werden. Gerade über die Osterfeiertage wollen wir aber kein Risiko eingehen, weshalb die Ausreisetestpflicht um eine Woche verlängert wird“, so Rizzoli.

Testangebote nochmals erweitert

Wegen der bevorstehenden Ausreisetestpflicht für Nordtirol und den Bezirk Kufstein sowie der Verlängerung der Ausreisetestpflicht für den Bezirk Schwaz erweitert das Land Tirol einmal mehr das Testangebot, auch an den innerösterreichischen Grenzen zu Salzburg und Vorarlberg. In Pettneu am Arlberg wird eine Teststation eingerichtet, am Pass Thurn ein Testcontainer. In Hochfilzen und Waidring kommen mobile Testbusse zum Einsatz. Eine Anmeldung ist jeweils nicht notwendig. Die Testmöglichkeiten bestehen täglich jeweils zwischen 6.00 und 20.00 Uhr.

Bezüglich der Ausreistestpflicht wurde bereits auch das bestehende Testangebot im Bezirk Kufstein erweitert: An den Standorten Langkampfen, Niederndorf, Scheffau und Münster wurden im Rahmen von „Tirol testet“ ergänzend zum bisherigen Testangebot weitere Testmöglichkeiten für die Bevölkerung bereitgestellt. Es handelt sich dabei um PCR-Gurgeltests. Anmeldungen sind unter www.tiroltestet.at möglich. Das Testangebot startet mit Dienstag, 30. März, 17.00 Uhr.

 

Text: Redaktion, Foto: EXPA/Johann Groder

30. März 2021 um