Stadt Lienz unterstützt Erstklässler mit Schulstartgeld

Auch in diesem Jahr zahlt die Stadtgemeinde Lienz 100 Euro für jedes schulpflichtige Kind aus, das im Schuljahr 2025/26 in eine der drei Lienzer Volksschulen oder in der Sonderschule in die 1. Klasse eingeschult wird.

Voraussetzung für die Auszahlung des Schulstartgeldes ist, dass die Schülerin bzw. der Schüler den Hauptwohnsitz in Lienz hat. Auch Schülerinnen und Schüler, die infolge eines genehmigten Schulsprengelwechsel eine andere Volksschule besuchen, erhalten diesen Betrag.

Wie schon im Vorjahr wird die Förderung einkommensabhängig gewährt, was bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung nur dann genehmigt wird, wenn das monatliche Netto-Haushaltseinkommen eine bestimmte Beitragsgrenze nicht übersteigt (2 Personen/2.200 Euro, 3 Personen/2.700 Euro, 4 Personen/3.100 Euro, 5 Personen/3.500 Euro, 6 Personen/3.900 Euro, jede weitere Person 400 Euro).

Erziehungsberechtige eines Lienzer Schulanfängers können ab sofort und bis spätestens 31. Dezember 2025 die 100 Euro in bar gegen Vorlage eines Lichtbildausweises im Bürgerservicebüro im Erdgeschoss der Liebburg abholen. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss das aktuelle monatliche Netto-Haushaltseinkommen ohne Berücksichtigung der Sonderzahlung (13. und 14. Gehalt) durch Vorlage der entsprechenden Einkommensunterlagen nachweisen.

 

Text: Redaktion, Foto: AdobeStock

02. April 2025 um