Stadt Lienz bittet um Vorsorge, um Unfälle durch Dachlawinen zu verhindern

Schwer lastet derzeit der nasse Schnee auf den Dächern. Um körperliche oder finanzielle Schäden zu verhindern, sollten die Dächer von der massiven Schneelast befreit werden.

Das Beispiel vom vergangenen Wochenende, bei dem in Lienz eine Dachlawine von der Klosterkirche auf eine darunterliegende Straße donnerte und dabei sogar ein gegenüberliegendes Wohnhaus beschädigte, zeigt deutlich, dass die schweren Schneemassen auf den steilen Dächern zu einer unliebsamen Überraschung werden können.

Aufgrund der angekündigten Niederschläge für das kommende Wochenende wäre es ratsam, die Dächer der Gebäude vom Schnee zu befreien. „Damit können Unfälle und damit verbundene Haftungs- und Schadensersatzzahlungen vermieden werden“, betont Bürgermeisterin Elisabeth Blanik. Haftbar ist bei einem Unfall nämlich der Hausbesitzer, da die Bürgerinnen und Bürger gesetzlich zur Schneeräumung verpflichtet sind.

So müssen Anrainer- oder Grundstückseigentümer den Gehsteig und die Zufahrt zu ihrem Haus selber freischaufeln und bei Glatteis streuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, muss der Privateigentümer zwischen Straße und Haus einen jeweils einen Meter breiten Streifen entlang der gesamten Grundstücksgrenze schneefrei machen.

Auch mögliche Gefahren durch Dachlawinen und Eiszapfen müssen die Eigentümer im Auge haben. Im Schadensfall müssen sie mit Schadensersatzzahlungen rechnen, da sie bei Personen- und Sachschäden im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherheitspflicht haftbar gemacht werden können.

 

Text: Redaktion, Foto: Stadt Lienz/Lenzer

03. Februar 2021 um