Schulstarthilfe noch bis 30. September beantragen
Das Land Tirol unterstützt Einkommensschwächere zum Schulstart mit 150 Euro pro schulpflichtigem Kind. Verluste aufgrund der Corona-Pandemie werden berücksichtigt.
Der Schulanfang steht bald wieder vor der Tür. Während sich die „Taferlklassler“ schon auf ihren ersten Schultag freuen, sind damit auch erhöhte Kosten für Schulmaterial verbunden, insbesondere für einkommensschwächere Familien und Alleinerziehende. Für betroffene Familien bietet das Land Tirol deshalb mit der Schulstarthilfe eine finanzielle Unterstützung an. Um angesichts der Coronakrise auf unvorhersehbare Änderungen der Lebenssituationen von Familien zu reagieren, werden im Rahmen einer Sonderregelung auch krisenbedingte Einkommensverluste berücksichtigt. Dadurch ist gewährleistet, dass Personen förderfähig werden, deren Haushaltseinkommen im Vorjahr die Einkommensgrenze für die Förderungen überschritten hat.
Die Schulstarthilfe in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind wird abhängig vom Familieneinkommen für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren zuerkannt und einmal jährlich ausbezahlt. Bei der Bemessung der Einkommensgrenze kann das aktuelle Haushaltseinkommen ab dem Monat herangezogen werden, in dem aufgrund von Coronavirus-Maßnahmen ein Einkommensverlust eingetreten ist. Diese Sonderregelung gilt rückwirkend ab dem 15. März 2020 und ist auf die Dauer des Corona-bedingten Einkommensverlustes beschränkt.
Die Schulstarthilfe kann über das Online-Formular unter www.tirol.gv.at/schulstarthilfe bis 30. September 2020 beantragt werden.
Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/Gerhard Seybert