Historisches Datum: Heute vor 75 Jahren endete der Zweite Weltkrieg

Am 8. Mai 1945, exakt um 23.00 Uhr, trat die bedingungslose Kapitulation der Deutschen Wehrmacht in Kraft. Damit schwiegen in Europa endlich die Waffen.

Mehr als 60 Millionen Menschen waren tot, viele Städte lagen in Schutt und Asche. Für die Bevölkerung begann eine schwierige, entbehrungsreiche und höchst unsichere Zeit. Wie es im Bezirk Lienz weiterging, was sich hier in den letzten Monaten vor und nach dem Kriegsende abspielte – das hat Dr. Lambert Grünauer, jahrzehntelang in Osttirol als Richter tätig, für „Osttirol heute“ zusammengefasst. Hier sein interessanter Bericht, der sich inbesondere der Rechtslage nach dem Zweiten Weltkrieg widmet, im Wortlaut:

Im ersten Jahresdrittel 1945 hatte noch der nationalsozialistische Terror für eine gewisse, allerdings weitgehend gesetzlose und jedenfalls rechtlose „Ruhe“ gesorgt. Dazu bediente sich das System der „Geheimen Staatspolizei“. Diese verbrecherische Organisation überwachte die Einheimischen und die vielen Zwangsarbeiter möglichst lückenlos. Das Denunziantentum blühte. Stets drohte die Einweisung in ein Konzentrationslager, und dies selbstverständlich ohne gerichtliche Kontrolle und ohne Haftbefehl. Auch in der Rechtsprechung waren mit den Sonder- und Volksgerichten politisch besonders willfährige Einrichtungen geschaffen worden.

 

Gauleiter Friedrich Rainer mit dem Lienzer Bürgermeister Emil Winkler (links, in Schützenuniform) im Juni 1943 anlässlich der Eröffnung von Schloss Bruck als „Osttiroler Heimathaus“ (Fotograf: Unbekannt; Archiv Martin Kofler)

 

Wer damit zu tun bekam, musste mit dem Schlimmsten rechnen und galt von vorneherein als „Volksschädling“. Übrigens schwärmte die „Lienzer Zeitung“ noch am 25.4.1945 davon, dass „der Führer die größte Gestalt dieser Erde ist“. Und Gauleiter Rainer unterstrich sogar dessen ausgeprägte „Menschlichkeit“. Dies hinderte beispielsweise das Sondergericht Klagenfurt allerdings nicht daran, einen Dachdecker noch kurz vor Kriegsende zum Tode zu verurteilen. Die heute unvorstellbare Begründung: Der Mann hatte sich angeblich an wertlosem „Gerümpel“ aus einem zerbombten Haus vergriffen.

Das bombenzerstörte Lienzer Rathaus am Johannesplatz (vormals „Platz der Saarpfalz“) im Mai 1945
(Fotografin: Franziska Baptist; Sammlung Foto Baptist – TAP)

 

Am letzten Kriegstag drangen Briten und Amerikaner in Osttirol ein. Zu Kampfhandlungen kam es nicht mehr. Die amerikanischen Einheiten rückten bald wieder ab. Es blieben die Briten, die Lienz erst acht Jahre später wieder verlassen sollten.

 

Britischer Besatzungssoldat mit Wehrmachtssoldaten vor dem zerstörten Lienzer Rathaus, mit dem dort gehissten „Union Jack“ im Mai 1945
(Fotografin: Franziska Baptist; Sammlung Foto Baptist – TAP)

 

Die britische Besatzung sah sich mit einer schwierigen Situation konfrontiert: Abgesehen von der kritischen Versorgungslage und der zum Teil nach den Bombardierungen zerstörten Infrastruktur waren östlich von Lienz etwa 30.000 Kosaken zum Strandgut des Krieges geworden. Dieses Schicksal hatte auch zahllose ehemalige Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter getroffen, die genauso wie heimkehrende Soldaten zielstrebig oder auch ziellos durch die Gegend zogen. Eine funktionierende zivile Verwaltung existierte nicht mehr. Die Angehörigen der „Geheimen Staatspolizei“ waren wohlweislich entweder rechtzeitig geflohen, untergetaucht oder verhaftet worden. Als Ordnungsfaktor war nur mehr die personell stark reduzierte Gendarmerie vorhanden: die Besatzungsbehörde übernahm daher diese zur Unterstützung. Die politisch belasteten Beamten wurden allerdings entlassen.

 

Die britische Besatzungsmacht in Osttirol bis zum frühen Abzug im Jahre 1953: Im Bild schottische Soldaten vor ihrer Unterkunft, der Lienzer Kaiser-Franz-Josef-Kaserne, Aufnahme circa 1950 (Foto: Alois Baptist; Sammlung Foto Baptist – TAP)

 

Die Briten hoben zunächst die inländische Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen auf. An deren Stelle traten militärische Instanzen zur Strafrechtspflege und zur Durchsetzung der erlassenen Besatzungsvorschriften. Das „höhere“ Militärgericht konnte alle Straftaten verhandeln und die Todesstrafe verhängen. Dies kam auch mehrfach vor: So landete ein Krimineller nach einem wahrhaft „kurzen Prozess“ vor dem Scharfrichter. Der Unhold hatte bei Villach ein Schulmädchen geschändet und umgebracht, als dieses am Waldrand nach Blumen für die Mutter suchte. Das britische uniformierte Gericht setzte sich aus drei Offizieren zusammen, wovon einer Jurist sein musste. Beim „mittleren“ Militärgericht landeten Fälle mit einer Strafdrohung von einem Jahr bis zu zehn Jahren Gefängnis. Für kleinere Delikte war ein so genanntes „Schnellgericht“ zuständig.

 

Erste Aufräumungsarbeiten am bombenzerstörten Lienzer Hauptplatz im Sommer 1945. Rechts von der Liebburg befindet sich heute das Bezirksgericht Lienz. (Fotograf: Unbekannt; Sammlung TAP)

 

Die österreichische Gerichtsbarkeit wurde erst wieder ab dem 15.8.1945 nach einer politischen Überprüfung des Personals nach und nach zugelassen. So konnte in der Folge auch das Bezirksgericht Lienz die Tätigkeit wieder aufnehmen. Die Überforderung der Besatzungs- und Sicherheitsbehörden und die außergewöhnlichen Verhältnisse zogen ein beträchtliches Ansteigen der Delikte nach sich. So waren beispielsweise nach der Auslieferung der Kosaken an die Sowjetunion mehr als viertausend „displaced persons“, also hauptsächlich vom NS-Regime verschleppte und nun heimatlose Ausländer, im Peggetzer Barackenlager untergebracht worden. Manche von diesen zogen es jedoch vor, sich unkontrolliert in der Gegend herumzutreiben. In den Wäldern und auf den Almen hielten sich ferner viele entflohene Kosaken auf. All diese Menschen mussten irgendwie überleben.

 

„Verrat an den Kosaken”: Das dramatische, aber wohl nicht völlig unrealistische Gemälde hat S. G. Korolkoff 1957 geschaffen.
(Sammlung Stadtgemeinde Lienz Archiv Museum Schloss Bruck – TAP)

 

Die militärischen Vorratslager der Deutschen Wehrmacht waren schon im Mai von Einheimischen und hierher verschlagenen Ausländern geplündert worden. Die in den Lagern registrierten Flüchtlinge wurden zwar von der UNRRA, das war eine Hilfsorganisation der UNO, versorgt, doch gab es zahllose „Illegale“. Der Schleich- und Tauschhandel sowie das Schlepperunwesen blühten. Viele Osttiroler und Auswärtige lebten von Schmuggelgeschäften und ähnlichen Praktiken. Eher erheiternd wirkt so gesehen die Zeitungsmeldung, wonach der Lienzer Leichenwagen von Kosaken gestohlen wurde, um diesen in ein Wohnmobil umzubauen. Allerdings kommentierte der Berichterstatter dabei kritisch, dass nun „die sonderbarsten Begriffe über Sicherheit und persönliches Eigentum auftauchen würden“.

 

Die bereits durch den Krieg und die schwierige Nachkriegszeit schwer geprüfte Matreier Bevölkerung sah sich auch mit dramatischen Naturereignissen konfrontiert: Aus der Zeit um circa 1945 stammt diese Aufnahme, die den zerstörerischen Weg einer Mure durch das Ortsgebiet zeigt.
(Fotograf: Unbekannt; Sammlung Wildbach- und Lawinenverbauung – TAP)

 

Tatsächlich stiegen die Kriminaldelikte ab dem Kriegsende sprunghaft an: So wurden alsbald mehrere Morde, 14 Raubüberfälle und 257 schwere Diebstähle registriert. Dazu einige Beispiele: Ein aus Oberschlesien stammender SS-Hauptsturmführer erschoss in der Nähe von Zedlach seine Frau und die vier Kinder. Dann beging er Selbstmord. Ein Rentner wurde mit einem Holzknüppel erschlagen, als er gegen den Diebstahl von Ziegen aus einem Bahnwärterhaus in der Peggetz einschritt.

Almhütten waren ein beliebtes Ziel von Banden, die zum Teil sogar mit Maschinenpistolen bewaffnet waren. So entdeckten Hirten ein ermordetes Raubopfer auf einer Alm bei Lavant. Ein weiterer Mord, der allerdings nicht mit dem Nachkriegsgeschehen unmittelbar zusammenhängt, ereignete sich auf der Ranacheralm in Oberlienz. Ein ukrainischer Flüchtling wurde mit drei Pistolenschüssen östlich von Lienz umgebracht und als „reifbedeckte Leiche in der Nähe der Heuhütte, wo er gehaust hatte, gefunden“. Am 10.10.1946 nach Mitternacht wurde ein Knecht in Patriasdorf erschossen. Dieser hatte Diebe im Stall ertappt, die soeben ein Schwein geschlachtet hatten.

Die Mordlust und die Skrupellosigkeit der Täter versetzte die Gendarmerie in eine schwierige Situation. So sind auch zwei Fälle tödlichen Waffengebrauchs dokumentiert. Am 7.11.1945 wurde am Schloßberg bei Lienz ein slowenischer Pferdeschmuggler erschossen. Ein Hubener starb am 2.5.1946 auf Grund eines unglückseligen Irrtums beim nächtlichen Heimgang von einer Tanzveranstaltung bei der Kalserbachbrücke, wo er in eine Fahndungsaktion nach gewaltbereiten schwer bewaffneten Illegalen geraten war. Nach einem Raubzug ertrank im Zuge einer Kontrolle ein in die Isel geflüchteter Russe beim Pöllander Steg in Oberlienz. Bei einem Feuergefecht in Untertilliach zwischen der Exekutive und sieben italienischen Viehdieben wurde einer der Täter durch einen Kopfschuss verletzt.

Für das Jahr 1945 ist eine geringe Aufklärungsquote kennzeichnend. Die Fahndungsergebnisse besserten sich erst allmählich ab dem Jahre 1946. Bei den Raubüberfällen gingen die Täter mit äußerster Brutalität vor. So wurde der Galitzenschmied mit Messerstichen bedroht. Die Abgabe von Schüssen in die Luft diente immer wieder der Einschüchterung und zählte zur nahezu üblichen Vorgangsweise. Einen Viehhüter auf der Tristacher Alpe bewarfen die Täter mit Steinen und mit einem Messer. Ein Kriegsinvalider wurde in der Nähe von Thal überfallen, mit seinem Spazierstock niedergeschlagen und der Barschaft von 98 Schilling beraubt.

 

Im Bild der Grenzübergang Österreich/Italien bei Arnbach/Winnebach im Pustertal um 1950 – ganz links ist das Schild „British Zone Austria“ zu sehen.
(Verlag F. Martin; Sammlung Oliva Lukasser – TAP)

 

Dementsprechend häufig tagte das Militärgericht. Dazu einige Beispiele: Auf dem „Programm“ der uniformierten Richter standen vor allem illegale Grenzübertritte und unbefugte Aufenthalte in der Sperrzone. In der ersten Zeit gab es hauptsächlich Gefängnisstrafen, später dann auch Geldbußen. Den Reigen eröffnete im Mai 1945 ein junger Mann, der nach der Sperrstunde um 20.00 Uhr auf der Straße ertappt worden war (sieben Tage Gefängnis).

 

Blick auf die Marktgemeinde Sillian ca. im Jahre 1952 (Fotograf: Karl Oth; Sammlung Alois Klaunzer – TAP)

 

Die „Kärntner Nachrichten“ berichteten von zwei Landwirten, die bei einem illegalen Grenzübertritt nach Südtirol mit neun Ochsen ertappt worden waren. Interessant sind die schlichten Überlegungen der Militärrichter zur Strafhöhe: ein Monat pro Vierbeiner, also insgesamt neun Monate. Ein tragischer Vorfall ereignete sich in Arnbach: ein Fünfzehnjähriger hatte beim unvorsichtigen Hantieren mit einer Waffe einen Zweijährigen erschossen. Der Vater erhielt drei Monate Gefängnis wegen unerlaubten Waffenbesitzes, der Sohn wurde verhaftet und dann der österreichischen Justiz übergeben. Ein Jugendlicher zapfte vier Liter Benzin aus einem britischen Militärfahrzeug ab. Strafe: neun Monate bedingt. Zwei Gendarmen begaben sich im Dienst über die Grenze nach Südtirol und „belustigten sich dort bei Tanz und Wein, wobei vielleicht auch noch eine Schöne eine Rolle spielte, sodass den anzeigenden Italienern die Hahnenfedern hochstiegen“ (=wörtliches Zitat aus der Zeitung). Folge: Entlassung und Geldstrafe.

Teilweise bewegte sich die Berichterstattung im Bereich der Komik, wenn etwa wie folgt gemeldet wurde: „Zwei Reichsdeutsche wandelten auf Freiersfüßen ohne Erlaubnis durch Österreich und in die Sperrzone. Sie hegten die Absicht, in Venedig ihre Bräute glücklich zu machen. Der Militärrichter unterbrach ihre hoffnungsfreudige Fahrt durch ein Hochzeitsgeschenk von je 28 Tagen Gefängnis“. Genau die gleich hohe Strafe fasste ein Gendarm aus, der „mit der Pistole und mit angetrunkenem Mut britisches Militär bedrohte“. Natürlich war damit auch die Entlassung verbunden. Keinen Spaß verstanden die Engländer nach einem Einbruch durstiger und hungriger Täter in ihre Kantine: drei Monate Gefängnis.

Auch sonst waren die Besatzer eher empfindlich, wie folgender Bericht beweist, der wörtlich wie folgt lautete: „Der Jugoslawe Z. und der Bessarabier B. wurden zu sechs und vier Wochen Gefängnis verurteilt, weil sie öffentlich zwei Mädchen, die von britischen Soldaten begleitet wurden, mit dem Ausdruck ‚Schokoladegirl‘ bezeichnet hatten. Der Richter verwies in dem Urteil auf die besondere Unverschämtheit dieser landversetzten Personen, weil sie durch eine derartige Beschimpfung die Gastfreundschaft der britischen und österreichischen Stellen missbrauchten und sich, anstatt sich ruhig zu verhalten, über Österreicher und Briten beleidigende Kritik anmaßten.“ In einem anderen Fall mussten zwei Dolmetscher für die dreisprachige Abwicklung des Verfahrens sorgen, „wobei die Bande einen Kuhdiebstahl notgedrungen nur deshalb zugab, weil einem der Räuber von einem Gendarmen ein Auge ausgeschossen worden war.“

 

Viele Juden versuchten nach Ende des II. Weltkrieges über Grenzübergänge wie jenen bei Sillian nach Italien und von dort aus nach Palästina zu gelangen. Im Bild eine Szene aus dem Film „Die Kinder der Villa Emma“, der sich mit dieser Thematik auseinandersetzt.
(Foto: ARD Degeto/ORF/Graf Film/Volker Glaeser)

Bei den illegalen Grenzübertritten wurden nicht nur Einheimische und Südtiroler aufgegriffen, sondern, was besonders tragisch ist, auch zahlreiche Juden. Diese versuchten nämlich über Italien nach Palästina auszuwandern. Für die „illegale Einreise in die Sperrzone“ setzte es dafür jeweils fünf bis zehn Tage Gefängnis und die Abschiebung in ein Lager nach Villach oder sogar nach Koblenz.

„Hausgemachte“ Probleme hatten die Besatzer auch selbst: Am 30.8.1947 brach eine „Häftlingsrevolte“ im Militärgefängnis in der Haspingerkaserne aus. Ein britischer Wachsoldat wurde dabei getötet. In der Bevölkerung hielt sich lange das Gerücht, dass die Rädelsführer anschließend im „Amlacher Waldele“ erschossen und verscharrt worden wären.

Ab dem Jahre 1948 beruhigte sich allmählich die Situation. Am 2.1.1950 wurde die Abteilung des auch für Osttirol zuständigen britischen Militärgerichtes in Klagenfurt endgültig geschlossen.

08. Mai 2020 um