920 gemeldete Freizeitwohnsitze in Osttirol: Abgabe an Gemeinden ab 2020

Im Mai-Landtag werden Tirols Abgeordnete über das neue Gesetz abstimmen, in Kraft treten soll die Freizeitwohnsitz-Abgabe am 1.1.2020. Einnahmen fließen an Gemeinden.

Tirols Raumordnungslandesrat Johannes Tratter hat kürzlich den Gesetzesentwurf für eine Abgabe auf Freizeitwohnsitze vorgelegt. Innerhalb eines gewissen Rahmens können die Gemeinden – abhängig von der Nutzfläche des Objekts – zukünftig einen jährlich zu zahlenden Beitrag festlegen. Die Einnahmen aus der Abgabe, die laut vorliegendem Gesetzesentwurf ab Jänner 2020 eingehoben werden kann, sollen zu hundert Prozent an die jeweiligen Gemeinden gehen.

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe und nach dem Verkehrswert. Sie reicht von mindestens 100 Euro im Jahr bis zu maximal 2.200 Euro. Für eine Hütte mit 40 m² beispielsweise kann eine Gemeinde zwischen 240 und 480 Euro einheben. Für Freizeitwohnsitze mit über 250 m² werden jährlich zwischen 920 und 2.200 Euro, abhängig beispielsweise von der Lage, fällig.

Höhe der Abgaben nach Größe der Liegenschaft
– bis 30 m²: 100 bis 240 Euro
– von 31 m² bis 60 m²: 200 bis 480 Euro
– von 61 m² bis 90 m²: 290 bis 700 Euro
– von 91 m² bis 150 m²: 420 bis 1.000 Euro
– von 151 m² bis 200 m²: 590 bis 1.400Euro
– von 201 m² bis 250 m²: 760 bis 1.800 Euro
– mehr als 250 m²: 920 bis 2.200 Euro

Von dieser Abgabe, die durch die Gemeinden verpflichtet eingehoben werden muss, profitieren nicht nur klassische Tourismusorte wie Kitzbühel, auch in vielen anderen Gemeinden kann sich dies zu Buche schlagen. In Osttirol gehören Matrei i.O., Lienz, St. Veit i.D., St. Jakob i.D., Sillian, Iselsberg-Stronach und Nußdorf-Debant zu jenen Kommunen mit der bezirksweit höchsten Anzahl an Freizeitwohnsitzen. Mit 75 gemeldeten Freizeitwohnsitzen sind die zu erwartenden Einnahmen aber auch für die kleine Gemeinde Gaimberg nicht unerheblich, wie deren Bürgermeister Bernhard Webhofer heute in einer Aussendung mitteilt. „Auf Basis des Gesetzesentwurfes rechnen wir mit einer durchschnittlichen Abgabenhöhe von ca. 400 Euro pro Einheit. In Gaimberg werden mit der Freizeitwohnsitzabgabe damit etwa 30.000 Euro zusätzlich pro Jahr in die Gemeindekasse fließen“, rechnet er vor. „Geld, das man gut brauchen kann, um steigende Pflichtausgaben und auch notwendige Infrastrukturprojekte zu finanzieren.”

Für Webhofer, der nicht nur Ortschef, sondern auch Bezirksparteiobmann der VP in Osttirol ist, ist die Einführung einer Abgabe auf Freizeitwohnsitze eine Frage der Gerechtigkeit. „Die Gemeinden müssen nicht nur für Hauptwohnsitze, sondern auch für Freizeitwohnsitze die gesamte Infrastruktur wie Wasserversorgung, Kanal und Straßen zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zu Hauptwohnsitzen werden die Freizeitwohnsitze aber nicht in die Berechnung der Abgabenertragsanteile miteinbezogen, sprich für Freizeitwohnsitze erhalten die Gemeinden keinen entsprechenden Teil vom Steuerkuchen des Bundes. Mit der neuen Freizeitwohnsitzabgabe kann diese Finanzierungslücke nun zumindest zum Teil ausgeglichen werden“, erklärt er.

 

Freizeitwohnsitze im Bezirk Lienz im Überblick: Abfaltersbach: 7, Ainet: 6, Amlach: 4, Anras: 14, Assling: 36, Außervillgraten: 9, Dölsach: 42, Gaimberg: 75, Heinfels: 11, Hopfgarten i.D.: 11, Innervillgraten: 0, Iselsberg-Stronach: 47, Kals a.Gr.: 10, Kartitsch: 15, Lavant: 1, Leisach: 4, Lienz: 103, Matrei i.O.: 145, Nikolsdorf: 12, Nußdorf-Debant: 67, Oberlienz: 22, Obertilliach: 6, Prägraten: 15, St. Jakob i.D.: 53, St. Johann i.W.: 5, St. Veit i.D.: 44, Schlaiten: 4, Sillian: 47, Strassen: 0, Thurn: 53, Tristach: 15, Untertilliach: 5, Virgen: 32.

 

Text: J. Hilgartner, Foto: Adobe Stock/Aytunc Oylum

13. Februar 2019 um