Wolfsabschüsse: Landesverwaltungsgericht Tirol setzt Beschwerdeverfahren aus
Drei Tage vor Ablauf der Abschussgenehmigungen für vier Wölfe in Osttirol wurde die aufschiebende Wirkung von Beschwerden zuerkannt – WWF fordert Kurswechsel.
Das Landesverwaltungsgericht hat am Dienstag, 27. September, drei Tage vor Ablauf der Abschussgenehmigungen für vier Wölfe in Osttirol, nach Beschwerden mehrerer Umweltorganisationen die aufschiebende Wirkung ebendieser Beschwerden zuerkannt. Was die von den Umweltorganisationen infrage gestellte Zulässigkeit des Abschusses der Wölfe anlangt, hat das Landesverwaltungsgericht die Beschwerdeverfahren ausgesetzt, bis das Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH abgeschlossen ist.
„Konkret erteilt das Gericht den Einsprüchen der Naturschutzorganisation WWF und des ÖKOBÜRO eine aufschiebende Wirkung. Zugleich stellt es klar, dass es keine Entscheidung geben werde, bis der Europäische Gerichtshof zum vorgelegten Fall entschieden hat“, heißt es in einer Aussendung des WWF. „Das bedeutet klipp und klar, dass die Abschuss-Bescheide nicht vollstreckt werden dürfen. Die bisherige Praxis fortzusetzen, ist angesichts des Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof sinnlos. Dessen Entscheidung muss abgewartet werden“, sagt Umweltjurist Gregor Schamschula.
Anlässlich der neuen Gerichtsentscheidungen fordert die Naturschutzorganisation WWF einen Kurswechsel der künftigen Tiroler Landesregierung. „Die Landespolitik muss die Entscheidungen unabhängiger Gerichte in Zukunft respektieren. Denn der Kurs der rechtswidrigen Abschuss-Forderungen ist mehrfach gescheitert und hat in der Praxis nichts verbessert”, sagt WWF-Experte Christian Pichler.
Konkret plädiert der WWF für die Verankerung einer umfassenden Herdenschutz-Offensive im neuen Regierungsprogramm. „Die künftige Landesregierung muss die Zeit bis zur nächsten Almsaison unbedingt nützen. Das heißt: den Herdenschutz stärker fördern und mehr Hirtinnen und Hirten ausbilden. Genau das schützt Schafe auch vor Krankheiten und Unwettern, den mit Abstand häufigsten Todesursachen während der Almsaison.”
Das Landesverwaltungsgericht argumentiert in seinem Erkenntnis zu den Bescheiden unter anderem mit dem erhöhten Risiko von Fehlabschüssen. „Bevor ein Wolfsabschuss zulässig ist, schreibt europäisches Recht überdies den Einsatz gelinderer Mittel vor, darunter insbesondere fachgerechte Herdenschutz-Maßnahmen. Genau hier sind Tirol und mehrere weitere Bundesländer allerdings säumig. Die meisten Schafherden sind immer noch ungeschützt“, heißt es in der Aussendung des WWF.
Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/Dennis