ESM: Das Urteil von Karlsruhe im Kommentar

Das Urteil vom 12.9. durch den deutschen Bundesverfassungsgerichtshof zum Inkrafttreten des Euro-Rettungsschirms ESM ist ein in der  Finanzgeschichte seltenes Geschehen.

Ich darf hiezu „Die Welt Online“ kurz nach Urteilsverkündung zitieren: Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg für den dauerhaften Rettungsschirm ESM frei. Die Entscheidung fiel den Richtern sichtbar schwer. Korrespondenten aller Herren Länder waren an diesem Mittwochvormittag nach Karlsruhe gekommen … Sie wurden Zeuge des berühmtesten Rituals in der badischen Residenz des Rechts … Drei Richterinnen und fünf Richter in wallenden roten Roben betraten den Raum … In der Mitte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle … dann die anderen sechs, nach Dienstalter gestaffelt, ganz außen die jüngsten Mitglieder des für Europafragen zuständigen Zweiten Senats. Es begann eine Urteilsverkündung, der die ganze Welt mit Spannung lauschte … Es ging um die Zukunft des Euro. Die betrifft nicht nur die 17 Staaten der Euro-Zone oder den Kreis der 27 EU-Mitglieder. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Regierungen in Washington, Moskau … oder die Börsen in Tokio und New York. Nach der Verlesung der Leitsätze des rund 85 Seiten starken Urteils durften die Euro-Retter durchatmen. Der Senat machte den Weg frei für das Inkrafttreten des dauerhaften Rettungsschirms ESM, die von 37.000 deutschen Bürgern unterstützten Eilklagen wurden abgewiesen.

Im Nachhinein betrachtet sind Teile der Formulierungen des Verfassungsgerichtshofes bemerkenswert: Die deutschen Beteiligungsgesetze zum ESM verletzen das Grundgesetz „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ nicht … Das sei jedenfalls das Ergebnis der in einem Eilverfahren möglichen summarischen Prüfung … In zahlreichen Formulierungen machte Voßkuhle deutlich, wie unwohl den Richtern mit ihrer Entscheidung ist. Über die „Zweckhaftigkeit und Sinnhaftigkeit“ der Rettungspakete habe sein Gericht nicht zu entscheiden gehabt, sagte der Präsident … Das ist die Aufgabe der Politik. Ja, man sehe zwar durchaus die Bemühungen der Regierung, alle Rettungsmaßnahmen in Europa irgendwie demokratisch zu legitimieren … Das klang alles eher wie ein verzweifelter Appell, nicht wie ein Urteil.

Die wichtigste Botschaft jedoch war, dass Deutschland nun den permanenten Euro-Rettungsschirm unterzeichnen kann, da die Bundesrepublik das letztverbliebene Euroland war, das aufgrund der ca. 36.000 Privatklagen gegen den ESM diesen bisher noch nicht ratifiziert hat. Einen Beitrag zu den möglichen geldmäßigen Folgen des ESM für Europas Staaten lesen Sie bitte in der nächsten Print-Ausgabe des Journals.

19. September 2012 um