Tourismusverband Osttirol: Neuwahl nach Gerichtsentscheid

Im Osttiroler Tourismusverband werden die Karten bald neu gemischt werden. Die Tourismusabteilung des Landes bereitet schnellstmöglich eine Neuwahl vor.

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat heute bekannt gegeben, dass die durchgeführte Wahl des Aufsichtsrates des Tourismusverbandes Osttirol aus formalen Gründen aufgehoben wird. Der Leiter der Tourismusabteilung des Landes Tirol und gleichzeitig auch Wahlleiter der TVB-Wahl, Gerhard Föger, äußerte sich heute auch zur weiteren Vorgehensweise: „Wir haben nach der Anfechtung der Wahl stets kommuniziert, dass die Gerichte am Zug sind. Die Entscheidung ist jetzt gefallen, und es ist für uns selbstverständlich, dass wir diese akzeptieren und zur Kenntnis nehmen. In den nächsten Tagen werden wir die LVwG-Entscheidung im Detail analysieren und unsere Schlüsse für die bevorstehende Neuwahl ziehen.“

Die Tourismusabteilung wird nun alle organisatorischen Vorbereitungen treffen, damit eine Neuwahl schnellstmöglich durchgeführt werden kann. „Dabei sind selbstredend alle gesetzlichen Fristen wie etwa die Einreichfristen der Wahlvorschläge einzuhalten. Wir werden uns mit dem Tourismusverband umgehend bezüglich des Neuwahltermins ins Einvernehmen setzen“, so Föger.

Bis die Wahl des Aufsichtsrates des Tourismusverbandes Osttirol und auch des Vorstandes neu durchgeführt wird, hat der derzeitige TVB-Vorstand die dringlich umzusetzenden Geschäfte weiter zu führen. Dies beinhaltet allen voran alle bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und gesetzlichen Erfordernisse, die bis zur Neuwahl weiter zu erfüllen sind.

 

Text: Redaktion, Foto: Fotolia/Robert Kneschke

12. Oktober 2018 um