Teuerung bei Energiekosten: Land Tirol reagiert mit Erhöhung von Zuschüssen

Durch Anpassung des Heizkostenzuschusses und neuen Energiekostenzuschuss wird die Förderung auf bis zu 500 Euro verdoppelt. Rund 45.000 Haushalte können davon profitieren.

Europa sowie die gesamte Welt erleben derzeit aufgrund des Ukraine-Kriegs eine seit Jahrzehnten nicht mehr dagewesene Teuerungswelle, die auch die Tiroler Bevölkerung trifft. So sind etwa Öl- und Gaspreise derzeit auf einem absoluten Rekordniveau. Bereits über das Wochenende wurden vonseiten der Tiroler Landesregierung erste Schritte gegen die aktuelle Teuerungswelle umgesetzt.

In enger Abstimmung mit den Sozialpartnern werden weitere Maßnahmen forciert und auf Bundesebene eingefordert, um die Bevölkerung entlasten zu können. „Wir passen den Bezieher*innenkreis des Heizkostenzuschusses an und führen darüber hinaus einen neuen Energiekostenzuschuss ein, womit wir den Förderbetrag auf 500 Euro erhöhen“, erklärt LH Günther Platter. Das heißt beispielsweise, dass eine alleinstehende Person, die über ein Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 1.000 Euro verfügt, einen 250 Euro Heizkostenzuschuss plus 250 Euro Energiekostenzuschuss erhält – in Summe also 500 Euro.

Personen, die aufgrund eines Haushaltseinkommens über 1.000 Euro netto zwar den Heizkostenzuschuss nicht erhalten, erhalten nun – sofern sie über ein maximales Haushaltseinkommen bis zu 1.300 Euro netto verfügen – den neuen Energiekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro. „Unsere neue Formel ist also klar: Jene, die besonders hart zu kämpfen haben und mit ihren Nettoeinkommen am unteren Limit sind, erhalten in Zukunft eine doppelte Förderung bestehend aus Heizkosten- und Energiekostenzuschuss, also in Summe 500 Euro. Und jene, die etwas mehr verdienen, aber für die die aktuelle Teuerung auch eine große Belastung darstellt, bekommen den Energiekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro. Damit soll die durch den Ukraine-Krieg stattfindende Teuerung zumindest zum Teil abgefedert werden“, informierte der Landeshauptmann im Anschluss an die heutige Regierungssitzung.

Eine Antragsstellung ist ab Dienstag, 15. März, bis zum 31. Dezember 2022 möglich.

 

Heizkostenzuschuss unterstützte allein 2020/2021 10.200 Tiroler Haushalte

Bereits in den letzten Jahren wurde der Bezieher*innenkreis des Heizkostenzuschusses angepasst. Diesen erhalten etwa Bezieher*innen von Pensionen und Pensionsvorschüssen mit Ausgleichszulage sowie Alleinerzieher*innen und Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe. Auch Bezieher*innen von Rehabilitationsgeld, Bezieher*innen von Übergangsgeld nach Altersteilzeit, von Pflegekarenzgeld und von Krankengeld (sofern dadurch eine definierte Nettoeinkommensgrenze nicht übertroffen wird) sind antrags- und zuschussberechtigt.

Rund 45.000 Haushalte in Tirol können nun von diesem Angebot profitieren. Allein in der Heizperiode 2020/2021 wurde rund 10.200 Haushalten ein Heizkostenzuschuss gewährt – dafür wurden rund 2,56 Millionen Euro ausbezahlt.

 

Heizkosten- und Energiekostenzuschuss

Der maximale Zuschuss beträgt für den regulären Heizkostenzuschuss-Bezieher*innenkreis 500 Euro pro Haushalt – dies beinhaltet den Heizkostenzuschuss sowie den Energiekostenzuschuss. Haushalte, die zwar nicht für den Bezug eines Heizkostenzuschusses berechtigt sind, aber in die Richtlinien des Energiekostenzuschusses fallen, erhalten somit einmalig 250 Euro.

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses

Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:
• 1.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen (vorher: 970 Euro)
• 1.590 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften (vorher 1.560 Euro)
• 260 Euro pro Monat (vorher: 250 Euro) zusätzlich für das erste und zweite und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe (vorher: 180 Euro)
• 550 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher: 540 Euro)
• 380 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher: 370 Euro)

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Energiekostenzuschusses Ukraine-Krise

Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:
• 1.300 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
• 2.067 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
• 338 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 247 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
• 715 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
• 494 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

Anträge sind im Zeitraum von 15. März bis 31. Dezember 2022 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Tel. 0512 508 3693, E-Mail tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at oder beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen.

Die Formulare liegen beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, und bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde auf und sind im Internet auf der Website der Abteilung Soziales herunterzuladen.

Weitere Informationen: www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss

 

 

Text: Redaktion, Foto: AdobeStock/Ingo Bartussek

15. März 2022 um