Löhne, Steuern, Pensionen: Das erwartet Private und Betriebe 2021

Löhne, Gehälter und Pensionen erhöhen sich im neuen Jahr größtenteils um 1,5 %. Bei Fahrzeugen steigen die Normverbrauchsabgabe und die Versicherungssteuer.

Löhne und Gehälter

Das Plus liegt für die meisten ArbeitnehmerInnen bei 1,5 %. Metaller, und öffentlich Bedienstete bekommen 1,45 Prozent mehr.

Pensionen

Bezieher von kleinen Pensionen erhalten mehr als die doppelte Inflationsabgeltung. Bezüge bis 1.000 Euro werden um 3,5 Prozent angehoben. Bis 1.400 Euro fällt die Steigerung bis auf 1,5 Prozent linear ab. Ab 2.333 Euro wird die Erhöhung mit einem Fixbetrag von 35 Euro gedeckelt.

Pflegegeld

Die automatische Anpassung wird schlagend. Die Erhöhung beträgt 1,5 %.

Autobahn-Vignette

Die Autobahn-Vignette verteuert sich um 1,5 %. Der neue Jahrestarif für PKW beträgt 92,50 Euro, jener für Motorräder 36,70 Euro.

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Für gut die Hälfte aller neuen PKW steigt mit Jahreswechsel die NoVA um 1 %. Ab 1. Juli 2021 fällt auch für Klein-LKW – wie z.B. Kastenwägen – und Pick-ups NoVA an. Wie auch bei PKW wird es anschließend bis zumindest 2024 Verschärfungen bei dieser Abgabe geben. Sinkende CO²-Abzugswerte und Malus-Grenzwerte sowie steigende Malus-Beträge und Anhebungen beim Höchststeuersatz sind vorgesehen.

Für Motorräder soll ab 1. Juli 2021 eine Anhebung des NoVA-Höchststeuersatzes von 20 auf 30 Prozent des Nettopreises kommen.

Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bisher. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren PKW kommt es zu einer geringeren oder keiner Steuererhöhung. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung.

Digitaler Führerschein

Ab Frühjahr 2021 ist es möglich, den Führerschein am Handy abgespeichert mitzuführen. Nächster Schritt soll die Digitalisierung des Zulassungsscheins sein.

Elektro-Autos

Die Förderung für den Kauf von E-Autos wird verlängert. Private bekommen 5.000 Euro, Betriebe 4.000 Euro. Die Befreiung von der NoVA gilt für E-Autos genauso wie für alle Fahrzeuge ohne CO²-Emission.

Altersvorsorge

Der höchstmögliche Zuschuss für die Altersvorsorge steigt. Die Obergrenze ist an die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gekoppelt. Die höchstmögliche Einzahlung für eine Förderung wird von 2.958 auf 3.057 Euro steigen, der maximale Zuschuss auf ca. 130 Euro pro Jahr.

Umsatzsteuer

Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf 5 % wurde bis Ende 2021 verlängert. Der niedrigere Steuersatz gilt u.a. für Speisen und Getränke in der Gastronomie, für Kino und Theater, Bücher, Zeitungen oder Zoos.

Energie-Nutzungsentgelte

Bei Strom steigen die Netzkosten 2021 im Schnitt um 4,1 % für Industrie, Haushalt und Gewerbe. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden beträgt diese Erhöhung rund 10 Euro im Jahr. Die Gasnetzentgelte steigen mit 1. Jänner für Haushalte in Ostösterreich und Kärnten um 2 %, in den anderen Bundesländern sinken diese Entgelte.

Kreditkosten

Ab 1. Jänner 2021 müssen Konsumenten bei vorzeitiger Rückzahlung von Krediten sowohl laufzeitabhängige als auch -unabhängige Kosten anteilig erstattet bekommen. Diese Neuregelung fußt auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes und gilt für Verbraucherkredite, die nach dem 11. September 2019 abgeschlossen wurden, aber auch für neue Hypothekar- und Immobilienkredite.

Corona-Härtefallfonds

Dieser Fonds steht im neuen Jahr weiter zur Verfügung und gilt als Corona-Familienhärtefallfonds für Familien, die wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit Einkommen verloren haben, sowie für Selbstständige, freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer mit bis zu neun MitarbeiterInnen. Der Zuschuss beträgt pro Monat max. 2.000 Euro. Der Fonds läuft vorerst bis 15. März 2021.

Fixkostenzuschuss

Dieser Zuschuss gilt für Unternehmen, deren Umsatz um mind. 30 % gefallen ist und kann bis Juni 2021 beantragt werden. Für den Zeitraum September 2020 bis Juni 2021 beträgt die Unterstützung bis zu 800.000 Euro. Auch der Verlustersatz (bis zu 3 Mio. Euro) kann 2021 beantragt werden.

Stundungen

Die Abgabenstundung für Unternehmen wurde bis zumindest Ende März 2021 verlängert. Auch Stundungszinsen und Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht fällig.

Kurzarbeit

Die Corona-Kurzarbeit kann auch 2021 weiter in Anspruch genommen werden.

 

Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/Zerbor

11. Januar 2021 um