Schutzhütten: Alpenverein geht mit Zuversicht in den Bergsommer
Schutzhütten werden was die COVID-19-Regeln betrifft ähnlich behandelt wie andere Gastronomiebetriebe. Wir sprachen mit Peter Kapelari vom Österr. Alpenverein über die Maßnahmen.
„Wir gehen mit viel Zuversicht in den Bergsommer“, sagt Peter Kapelari, Leiter der Abteilung Hütten, Wege und Kartographie beim Österreichischen Alpenverein in Innsbruck. Wann und unter welchen Bedingungen dürfen Schutzhütten aufsperren? Lange gab es natürlich auch bei den Sektionen und Hüttenwirten Verunsicherung. „Die Zeit drängt, sind doch allfällige Adaptionen, Umbauten, die Eindeckung der Hütten und auch finanzielle und personelle Fragen von den Rahmenbedingungen abhängig und nicht von heute auf morgen zu erledigen“, so Kapelari.
Gemeinsam mit den anderen Alpinen Vereinen in Österreich und dem Deutschen Alpenverein wurde eine „Ideensammlung“ an das Tourismusministerium geschickt, mit verschiedensten potenziell möglichen Maßnahmen, wie man einen Hüttenbetrieb mit relativ großer Sicherheit umsetzen könnte. „Inzwischen ist klar, dass der Tagesbetrieb auf den Hütten mit 15. Mai 2020 und der Nächtigungsbetrieb mit 29. Mai 2020 starten können“, erklärt der Alpenvereins-Mitarbeiter. So wie die Restaurants dürfen die Hüttenwirte pro Tisch 4 Erwachsene und die dazugehörigen minderjährigen Kinder oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, verköstigen. Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe ist zu halten. Das Personal ist verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (nicht in der Küche). Auch die Gäste müssen in der Hütte einen Mund-Nasen-Schutz tragen, ausgenommen ist der Tisch.
DI Peter Kapelari: „Wir gehen davon aus, dass es aufgrund der Reisebeschränkungen wegen des Coronavirus zu einer Renaissance des Urlaubs in den Bergen kommt und erwarten, dass auch auf den Schutzhütten dementsprechend viel los sein wird. Unsere Hütten sind für die Besucherlenkung und auch für die Sicherheit wichtige Einrichtungen. Gemeinsam mit unseren Hüttenwirten und den Ehrenamtlichen in den Sektionen werden wir auch diesen etwas anderen Sommer gut bewältigen.“ Foto: ÖAV/Norbert Freudenthaler
„Für Nächtigungsgäste können Schutzhütten gemeinsam mit allen anderen Beherbergungsbetrieben am 29. Mai 2020 öffnen. Die entsprechende Novelle zur 197. Verordnung erwarten wir für die laufende Kalenderwoche, das gilt auch für den Maßnahmenkatalog“, so Kapelari. Die konsequent kommunizierten Hygieneregeln (1 Meter Abstand, Mund-Nasen-Schutz und Handhygiene) werden seiner Meinung nach die Kernpunkte darstellen. Ähnlich wie bei den Tagesgästen geht Kapelari auch bei der Übernachtung von der „Risikogemeinschaft“ von vier Erwachsenen und den dazugehörigen Minderjährigen aus. „Sie steigen gemeinsam auf, sitzen gemeinsam an einem Tisch und können auch gemeinsam in einem Mehrbettzimmer oder im Lager untergebracht werden. In Matratzenlagern können durch Trennwände – wenn möglich und sinnvoll – unterschiedlich große Schlafeinheiten geschaffen werden. Mit diesen baulichen Trennungen kann der Mindestabstand von einem Meter unterschritten werden. Diese variablen Trennwände sind auch eine gute Idee für die Zukunft, weil man dadurch mehr Intimsphäre schaffen kann“, erklärt Kapelari.
Der Alpenvereins-Mitarbeiter verweist darauf, dass im kommenden Sommer aus Sicherheitsgründen und damit ein möglichst reibungsloser und komfortabler Ablauf für den Gast gewährleistet ist, nur mit Vorreservierung auf den Hütten übernachtet werden kann. „Eine gewissenhafte Tourenplanung ist im heurigen Sommer wichtiger denn je“, hält Peter Kapelari abschließend fest.
Text: Raimund Mühlburger, Fotos: Ingemar Wibmer, ÖAV/Norbert Freudenthaler