Schnee: Was ist in Sachen Versicherung zu beachten?

In der Sturmschadenversicherung sind Schäden aufgrund von Schneedruck mitversichert – nichtsdestotrotz hat der Gebäudeeigentümer aber auch Pflichten.

Die massiven Schneefälle der vergangenen Tage und das nunmehrige „Tauwetter“ sind optimale Bedingungen für Schneedruck-Schäden an Gebäuden. Vorsorglich wurden zahlreiche Dächer abgeschöpft, um Schäden an Gebäuden bzw. Personen- und Sachschäden aufgrund von Dachlawinen zu vermeiden. Wie sieht es aber aus, wenn der Schneedruck schon Schäden verursacht hat, wie es zum Beispiel an der Dachkonstruktion der Reithalle in Lavant passiert ist? Sind diese Schäden versicherbar? „Wer die Sparte Sturm in seine Gebäude- bzw. Bündelversicherung eingeschlossen hat, kann ruhig schlafen“, so Christian Profer von EFM Versicherungsmakler Lienz, „in der Sturmversicherung sind nämlich Schneedruckschäden und Folgeschäden – wie zum Beispiel Schäden am Inventar – mitversichert.“

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Der Versicherungsexperte weist aber darauf hin, dass der Gebäudeeigentümer auch Pflichten hat, nämlich die Schadenverhütungs- und Schadensminderungspflicht. „Durch die Schadenerhütungspflicht bin ich verpflichtet, das Dach abzuschaufeln, wenn der Schneedruck zu groß wird bzw. wenn Dachlawinen drohen“, erklärt dazu Christian Profer. Wenn der Schaden schon eingetreten ist, muss der Hauseigentümer durch die Schadenminderungspflicht Vorsorge treffen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Der akad. geprüfte Versicherungskaufmann empfiehlt, bei Gefahr in Verzug unbedingt die örtliche Feuerwehr oder Professionisten zu rufen. „Das Abschöpfen des Daches oder andere Sicherungsmaßnahmen sollte man unbedingt Fachleuten überlassen“, so Christian Profer abschließend.

Text: Raimund Mühlburger, Fotos: Stadt Lienz,

07. Februar 2014 um