Mountainbike-Routen: Land Tirol erhöht Abgeltung für Wegerhalter

Der Beitrag zur Erschwernisabgeltung für GrundeigentümerInnen wird erhöht. Eine subsidiäre Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung hält die Wegerhalter schadlos.

630 offiziell freigegebene Mountainbike-Routen mit einer Gesamtlänge von 6.600 Kilometern sowie mehr als 150 Singletrails mit einer Länge von 350 Kilometern sind in Tirol von 1. April bis 31. Oktober offiziell für den Radverkehr freigegeben. „Tirol verfügt über das größte Angebot an offiziellen Mountainbike-Strecken in ganz Österreich. Jetzt geht es darum, das bestehende Angebot abzusichern und bedarfsgerecht auszubauen. Dazu werden wir den Landesbeitrag mit dem heurigen Jahr entsprechend valorisieren und erhöhen“, informiert Landeshauptmann Anton Mattle. Der Landesbeitrag zur Abgeltung von Bewirtschaftungserschwernissen steigt von 12 auf 20 Cent pro Laufmeter. Für Singletrails veranschlagt das Land 30 Cent.

Die letzte Wertanpassung des Landesbeitrages für freigegebene Mountainbike-Routen wurde 2017 vorgenommen. „Seitdem sind nicht nur die Preise gestiegen, auch die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer hat erheblich zugenommen. Der E-Bike-Boom macht sich gerade am Berg bemerkbar und ist eine zusätzliche Herausforderung für die Bewirtschaftung der Almen und Wälder. Die heurige Saison bringt wesentliche Verbesserungen für die Wegehalter“, erklärt LH-Stv. Josef Geisler.

Seit 1997 schließen GrundeigentümerInnen im Rahmen des Tiroler Mountainbike-Modells Nutzungsverträge mit Tourismusverbänden oder Gemeinden und ermöglichen so ein legales Befahren des Wegenetzes. Im Gegenzug werden die Einschränkungen im Eigentumsrecht und Bewirtschaftungserschwernisse vom Land und den aktuell 73 Vertragspartnern abgegolten. Durch die subsidiäre Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Landes wird zudem das Risiko für die Wegehalter minimiert.

„Dieser Schutzschirm und die Entschädigung sind die wesentlichen Erfolgsfaktoren des Tiroler Mountainbike-Modells“, betont Geisler. Ein kürzlich zu einem Fall in Salzburg getroffener Beschluss des Obersten Gerichtshofs habe nach eingehender juristischer Prüfung keine maßgeblichen Auswirkungen auf die Wegehalter im Tiroler Mountainbike-Modell. Um Wegehalter jedenfalls schadlos zu halten, werden vorsorglich geringfügige Adaptierungen in den Verträgen vorgenommen.

„Rund 2.000 Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer stellen ihre Alm- und Forstwege für Mountainbikerinnen und Mountainbiker zur Verfügung. Doch eigentlich dient die Infrastruktur der Bewirtschaftung unserer Almen und Wälder. Ich appelliere an alle, die am Berg unterwegs sind, nur auf freigegebenen Wegen zu fahren, Rücksicht zu nehmen und die Verhaltensregeln zu respektieren. Vielerorts sind auch noch Waldarbeiten nach dem letztjährigen Sturmereignis im Gange, und Wegsperren sind unbedingt zu beachten“, so Geisler.

 

Text: Redaktion, Foto: TVB Osttirol/Andreas Meyer

14. März 2024 um