Stadtgemeinde Lienz vergütet Ausfallszeiten bei Sportpässen und Jahreskarten

Die Schließungstage der im Sportpass und in der Jahreskarte enthaltenen Anlagen der Stadtgemeinde Lienz werden, was die Anteile der Stadtgemeinde betrifft, rückvergütet.

Ab 2. Juni 2020 sollen alle BesitzerInnen eines Lienzer Sportpasses oder einer Jahreskarte des Dolomitenbades die Ausfallszeiten, die aufgrund der Schließungen bezüglich Covid-19 entstanden sind, erstattet erhalten. „Dies bezieht sich zumindest auf die Anteile der Stadt“, informiert Bürgermeisterin Elisabeth Blanik heute in einer Aussendung. Nicht einberechnet werden die Anteile der Lienzer Bergbahnen. Der frühe Saisonstart im Vorjahr habe das verfrühte Ende abgefedert, so die Argumentation der Verantwortlichen der Bergbahnen AG.

Somit orientierte man sich von Seiten der Stadtgemeinde an den städtischen Anlagen wie Dolomitenbad, Eislaufplatz oder Museum Schloss Bruck. In das Modell hat man alle Öffnungstage einfließen lassen und anhand dessen einen Schlüssel errechnet. Datiert ist der Auftakt der Rückvergütung mit einschließlich 14. März 2020, der Schließung des Dolomitenbades. Die Höhe der gutgeschriebenen Summe richtet sich nach der Laufzeit bzw. der Wiedereröffnung der städtischen Sportanlagen. Sie ist genauso wie beim Kauf preislich gestaffelt. „Sobald die Jahreskarte abgelaufen ist, kann man mit dieser zum Dolomitenbad Lienz gehen, um sich dort die Summe beim Kauf einer neuen Karte gegenverrechnen zu lassen, sich eine Gutschrift holen, die man auch weitergeben kann, oder sich die Summe auszahlen zu lassen“, betont Blanik. Ähnlich verhält es sich beim Lienzer Sportpass. Mit diesem kann man ab 2. Juni ebenfalls, nach Ablauf seiner Gültigkeit, zu den Lienzer Bergbahnen gehen und es genauso handhaben. Es bestehen die gleichen Möglichkeiten, die Summe beim Kauf eines neuen gegenverrechnen zu lassen, sich eine Gutschrift zu holen, oder sich die Summe bar auszahlen zu lassen.

 

Text: Redaktion, Foto: Stadt Lienz/Lenzer

29. Mai 2020 um