Land Tirol regelt lange Einkaufsabende neu
Einen Schritt in Richtung Deregulierung und Bürokratieabbau will Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf mit der Novellierung der Öffnungszeitenverordnung setzen. Mit der Novellierung der Tiroler Öffnungszeitenverordnung sollen die Geschäftszeiten für Handelsbetriebe im Rahmen von Großevents, Orts- und Ortsteilfesten oder Straßenfesten neu geregelt werden – darunter fallen auch lange Einkaufsabende oder Shopping-Nights. Der in Begutachtung geschickte Entwurf sieht vor, dass künftig in jeder Gemeinde auf Beschluss des jeweiligen Gemeinderates die Geschäfte pro Kalenderjahr bei bedeutenden Veranstaltungen, die ein erhebliches Besucherinteresse erwarten lassen, an bis zu zwei Werktagen bis maximal 23.00 Uhr geöffnet halten dürfen. „Samstage, Sonn- und Feiertage sind von dieser Veranstaltungsregelung ausgenommen, und die Events müssen von Gemeinden, Tourismusverbänden oder von Vereinigungen von Gewerbetreibenden durchgeführt werden“, erklärt dazu Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.
LR Patrizia Zoller-Frischauf: „Dem Vorwurf der Gewerkschaft, mit der Novellierung einen Aufruf zum Gesetzesbruch zu begehen, fehlt jegliche Grundlage.“
Bisher musste nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat beim Land ein Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten gestellt werden und es folgte ein oft langwieriges Begutachtungsverfahren, in das die Sozialpartner eingebunden waren. „Dazu kommt, dass die endgültige Entscheidung über den Antrag in der Vergangenheit aufgrund des langen Verfahrens erst sehr kurz vor dem geplanten Event getroffen werden konnte. Mit der neuen Regelung bekommen die Betriebe und ihre MitarbeiterInnen die nötige Planungssicherheit“, so Zoller-Frischauf abschließend.
Text: Raimund Mühlburger, Fotos: Brunner Images, R. Mühlburger