In Tirol gilt ab 17. November FFP2-Maskenpflicht für alle am Arbeitsort
Die FFP-Maskenpflicht gilt für Orte der beruflichen Tätigkeit, an denen in geschlossenen Räumen physische Kontakte nicht ausgeschlossen werden können.
Zur Sicherheit aller – geimpfter und nicht geimpfter Personen – gilt in Tirol ab Mittwoch, 17. November, 0.00 Uhr, eine FFP2-Masken Pflicht für den Arbeitsplatz. Das heißt: Für Orte der beruflichen Tätigkeit, an denen in geschlossenen Räumen physische Kontakte mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können – beispielsweise im öffentlichen Bereich am Gang, bei Besprechungen oder bei mehreren Personen innerhalb eines Büros – besteht die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt auch in Fahrzeugen des Arbeitgebers, wenn diese zu beruflichen Zwecken verwendet werden.
„Mit dieser Maßnahme folgt Tirol den Empfehlungen zahlreicher Expertinnen und Experten und schließt an die vom Bund vorgegebene Unterkante aktiv an. Somit können wir die Zirkulation des Virus in unserer Gesellschaft und konkret am Arbeitsplatz verhindern. Es ist eine Schutzmaßnahme für alle – unabhängig vom Impfstatus. Die Zahlen der Neuinfektionen steigen in einem derart rasanten Tempo an, dass weitere Maßnahmen aktuell unausweichlich sind. Denn notwendige Maßnahmen hängen auch davon ab, wie viele Menschen durch eine Covid-Impfung vor einem schweren Verlauf geschützt sind. Derzeit sind das noch zu wenige, wie auch die aktuellen Hospitalisierungen mit 195 Patientinnen und Patienten – Tendenz steigend – zeigen“, begründet Gesundheitslandesrätin Annette Leja die Maßnahmen.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt, wenn beispielsweise andere geeignete Schutzmaßnahmen gegeben sind, die das Infektionsrisiko minimieren (beispielsweise Plexiglaswände), oder durch das Tragen einer FFP2-Schutzmaske die Ausübung des Berufs verunmöglicht oder unzumutbar erschwert würde (z.B. MusikerInnen und SchauspielerInnen).
Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/Patrick Daxenbichler