Welterbe-Status: Großglockner Hochalpenstraße muss warten

Die Großglockner Hochalpenstraße soll UNESCO-Weltkulturerbe werden. Dafür wurde bereits 2017 ein entsprechendes Dossier eingereicht. Nun wurde ein Aufschub empfohlen.

Die mit Spannung erwartete Stellungnahme von ICOMOS International empfiehlt für die Großglockner Hochalpenstraße eine Fristverlängerung von zwei Jahren, um vor allem eine thematische Studie zu „Scenic Roads“ im globalen Vergleich zu erstellen. Da es sich bei der Großglockner Hochalpenstraße um die erste Straße im eigentlichen Sinn handelt, die als Welterbe der UNESCO anerkannt würde, kommt dies für die Verantwortlichen nicht überraschend. Weiters wird die Ergänzung des Managementplans um konkrete Denkmalpflege-Anleitungen und Inventarisierungsmaßnahmen angeraten. Von Seiten der Großglockner Hochalpenstraße (GROHAG) wird darüber hinaus ein Welterbe-Manager nominiert.

„Die Empfehlung von ICOMOS International zur Erarbeitung vertiefter Informationen zum Nominierungsvorhaben sind sehr konkret. Dies ist für uns als Bewerber wichtig, denn damit steigen die Chancen für eine erfolgreiche Überarbeitung des 2017 an die UNESCO übergebenen Dossiers“, so Ruth Pröckl, UNESCO-Welterbekoordinatorin im Bundeskanzleramt. „Auch im Vorfeld der Nominierung des ‚Donaulimes‘, der in diesem Jahr dem Welterbe-Komitee zur Entscheidung vorliegt und an dessen Erarbeitung Österreich seit vielen Jahren maßgeblich beteiligt war, wurde eine umfassende thematische Studie gefordert, bevor der Welterbe-Antrag überhaupt eingereicht werden konnte“, so Pröckl weiter.

„Erfreulich ist, dass das bisherige Management und Monitoring der Großglockner Hochalpenstraße sowie die touristische Infrastruktur und die Bildungsarbeit in der Expertenstellungnahme von ICOMOS explizit gelobt werden. ICOMOS International hat ebenfalls unterstrichen, dass das bisherige Management umsichtig und vorrausschauend mit dem Denkmal umgeht und auf potentielle Besucheranstiege ausreichend vorbereitet ist. Wir dürfen davon ausgehen, dass wir auch weiterhin mit allen Experten konstruktiv und engagiert weiterarbeiten werden“, betont Dr. Johannes Hörl, Vorstand des Betreibers Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG).

Das Bundeskanzleramt wird nun ein Arbeitstreffen, voraussichtlich in Paris, organisieren, an welchem internationale Experten, das Welterbe-Zentrum, die Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG) sowie Vertreter von ICOMOS Austria und ICOMOS International teilnehmen und die thematische Studie vorbereiten werden. Daneben stehen noch offene Inventarisierungsarbeiten sowie die detaillierte Ausarbeitung eines Denkmalpflegeplans unter Anleitung des Bundesdenkmalamtes auf dem Programm. Dies wäre dann ein Novum für Österreich; damit würde die Großglockner Hochalpenstraße ein weiteres Mal ihre Funktion als international anerkanntes „Role Model“ unterstreichen.

Der weitere Prozess wird eng mit ICOMOS Austria, ICOMOS International sowie mit dem Welterbe-Zentrum in Paris gestaltet, alle Beteiligten haben ihre Unterstützung zugesagt. Dies ist besonders hervorzuheben, da die Idee als solche, die Großglockner Hochalpenstraße als Welterbe zu nominieren, von keiner Seite, weder in den Gesprächen mit den Spitzen der UNESCO in Paris noch in der Expertenstellungnahmen, in Frage gestellt wurde.

 

Im Bild die Kaiser-Franz-Josefs-Höhe (2.369 m) mit Blick auf den Großglockner (3.798 m) und den Pasterzen-Gletscher

 

Was ist das UNESCO-Welterbe?

Mit der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 das Prädikat „UNESCO-Welterbe“ geschaffen. Entscheidend für das UNESCO-Welterbe ist der „Außergewöhnliche Universelle Wert“. Über die Eintragung in die Welterbeliste entscheidet das jährlich einmal tagende UNESCO-Welterbe-Komitee. Der Welterbe-Status an sich stellt keinen zusätzlichen Schutz zu nationalen Schutzmechanismen dar, sondern einen international anerkannten Status einer materiellen Stätte als ‚Erbe der Menschheit‘, wie dies zum Beispiel auf die Chinesische Mauer, den Tower of London, den Kölner Dom, das Schloss Versailles oder die Kathedrale Notre-Dame zutrifft. Immaterielles Kulturerbe der UNESCO hingegen umfasst kulturelle Ausdrucksformen. Bräuche und Traditionen stellen daher kein materielles UNESCO-Welterbe im obigen Sinne dar.

 

Text: Redaktion, Fotos: grossglockner.at

21. Mai 2019 um