Genehmigungsfreistellung für kleine Beherbergungsbetriebe beschlossen

Der Ministerrat beschloss eine Erhöhung der Freistellungsgrenze für private Beherbergungsbetriebe von bisher 10 auf 30 Gästebetten. In Tirol profitieren davon ca. 7.000 Betriebe.

Künftig sollen private Beherbergungsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 m² und maximal 30 Gästebetten nach der Gewerbeordnung genehmigungsfrei sein. Bisher galten zehn Gästebetten als Freistellungsgrenze. Die Genehmigungsfreistellungsverordnung soll um neue Betriebsanlagenarten und Anwendungsbereiche erweitert werden. Das wurde diese Woche im Ministerrat beschlossen. In Tirol werden etwa 7.000 Betriebe von diesem Bürokratieabbau profitieren.

Es sei wesentlich, dass kleinere Beherbergungsbetriebe Entwicklungsmöglichkeiten haben und von kostenintensiven behördlichen Auflagen in Betriebsanlagegenehmigungsverfahren entlastet werden, teilt der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter in einer Aussendung mit. „Tirols Tourismuslandschaft ist für ihre kleinteilige und qualitätsvolle Strukturierung bekannt. Dennoch stehen die kleinen und wertvollen Familienbetriebe im harten touristischen Wettbewerb. Hier gilt es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Betriebe bestmöglich unterstützt sind. Die neuen Regelungen haben nicht nur positive Auswirkungen auf die Unternehmerschaft. Durch den Entfall von rund 2.800 gewerberechtlichen Verfahren entstehen auch Einsparungen in der Verwaltung“, so Platter.

Text: Redaktion, Foto: Fotolia/Stockwerk Fotodesign

10. März 2018 um