Finanztransaktionssteuer – sie kommt also doch!
Mag. Kurt Wallensteiner analysiert für Osttirol heute wirtschaftliche Entwicklungen und Ereignisse.
Was nicht mehr wahrscheinlich war, wurde am Dienstag beim Treffen der EU-Finanzminister in Luxemburg beschlossen – eine Art gemeinsame Steuer auf Börsentransaktionen.
Gemäß EU-Normen mussten für die Einführung einer neuen EU-Steuer jedoch mindestens ein Drittel der EU-Staaten (9 von 27) dies generell wollen, damit eine „gemeinsame Steuer“ in Teilen der EU-Staaten überhaupt eingeführt werden darf. Am Dienstagmorgen waren dies vorerst nur 7 Staaten – unter anderem auch Österreich – im Laufe des Tages wurde ein vorläufiger Bund von 11 EU-Mitgliedsstaaten (Deutschland, Österreich, Estland, Slowakei, Slowenien, Griechenland, Italien, Belgien, Frankreich, Portugal und Spanien) zur Einführung der Finanztransaktionssteuer geschlossen. Die EU-Kommission sollte bis November einen konkreten Vorschlag ausarbeiten, z. B. dass der Handel mit Aktien, Anleihen und spekulativen Finanzprodukten mit beispielsweise 0,1% zusätzlicher Steuer belastet wird.
Im Frühjahr dieses Jahres wurde eine EU-weite Steuer auf Finanztransaktionen mit Einnahmen von ca. 57 Milliarden Euro geschätzt, die Einnahmen für die elf erwähnten Staaten dürften ca. bei 15 Milliarden Euro liegen, da der starke Finanzplatz London mit Großbritannien für diese Steuer nicht involviert ist. Das österreichische Finanzministerium hat diese Finanztransaktionssteuer im Budget 2014 mit ca. 500 Millionen Euro bereits eingeplant.
Vehemente Gegner einer „neuen Börsensteuer“ waren vor allem Großbritannien, Schweden, Holland, Luxemburg etc.. Die erwähnten Länder wollen die „Finanzbranche nicht verschrecken“, befürchten das Abwandern von Investoren und berufen sich auf Studien, dass die Einführung einer zusätzlichen „Börsensteuer“ in einem EU-Staat mittelfristig durch das erwähnte Abwandern von Investoren wesentlich höhere finanzielle Verluste verursache als die erwähnten Einnahmen.
Politisch könnte man interpretieren, dass einerseits relative Autonomie innerhalb der EU-Staaten ein Positivum ist, andererseits es jedoch in Bezug auf die Gestaltung wichtiger Finanzströme und Steuereinnahmenquellen nach wie vor keine Einigkeit gibt.