BH informiert über Regeln beim Sammeln von Pilzen

Die Bezirkshauptmannschaft Lienz informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Pilzesammeln – bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 30.000 Euro. Die Zeit, in der Einheimische wie Feriengäste wieder zum Pilzesammeln in die Wälder ausschwärmen, steht unmittelbar bevor. Die Bezirkshauptmannschaft Lienz informiert deshalb über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die beim Sammeln von Pilzen einzuhalten sind.

Gemäß der Tiroler Pilzschutzverordnung 2005 dürfen wild wachsende, essbare Pilze täglich in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr gesammelt werden. Höchstens zwei Kilogramm können pro Person gepflückt und transportiert werden. Das Verwenden von Rechen, Haken oder ähnlichen Hilfsmitteln ist verboten, ebenso organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von wild wachsenden Pilzen. Bei Verstößen gegen die Tiroler Pilzschutzverordnung können Geldstrafen bis zu 30.000 Euro verhängt werden. „Es ist der BH Lienz ein Anliegen, auf diese Bestimmungen hinzuweisen. Gleichzeitig bedanke ich mich bei der Bergwacht für die Überprüfung und ihr Engagement“, so Bezirkshauptfrau Dr. Olga Reisner.

Text: Raimund Mühlburger, Foto: chrimart – Fotolia.com

12. Juli 2013 um