Wolf: FP-Abgeordneter Gerald Hauser sieht Chance auf Herabsetzung des Schutzstatus

NR Mag. Gerald Hauser will prüfen lassen, ob es möglich ist, den Schutzstatus des Wolfes in Österreich herabzusetzen, damit Problemwölfe entnommen werden können.

Erneut lud der Osttiroler NR-Abgeordnete Gerald Hauser am Montag, 7. September, zu einem Mediengespräch zum Thema Wolf in Lienz. „Nachdem alle Parlamentsparteien – also auch die ÖVP – unseren Antrag auf Herabsetzung des Schutzstatus in Österreich am 9. Juli abgelehnt haben, richten wir Freiheitlichen nun eine Anfrage an Umweltministerin Leonore Gewessler und Landwirtschafts-/Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Wir wollen, dass der Schutzstatus für den Wolf von Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auf Anhang V herabgesetzt wird“, so Hauser.

In Österreich gilt der strenge Schutz des Wolfes (Anhang IV), während die EU-Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Bulgarien und Griechenland den Wolf im Anhang V führen. Gilt Anhang V, können Problemwölfe entnommen werden. „Spanien führt den Wolf im nördlichen Teil des Landes im Anhang V. In Finnland gibt es wolfsfreie Zonen mit Rentierzucht, in denen der Wolf ebenfalls in Anhang V geführt wird. Es ist also möglich, den Schutzstatus herabzusetzen. Entschieden wird das auf europäischer Ebene. Wir bräuchten jedoch einen Parlamentsbeschluss“, so Hauser.

Die FP will von den Ministerinnen Leonore Gewessler und Elisabeth Köstinger unter anderem Antworten auf folgende Fragen: Wie wurde in den Staaten, wo der Wolf nicht im Anhang IV, sondern entweder im Anhang V gelistet ist oder wo es andere abweichende Regelungen gibt, diese Aufweichung des Schutzes erreicht? Wann wurde entschieden, in welchen Anhang der FFH-Richtlinie der Wolf in Österreich kommt?

Gerald Hauser sieht vor allem auch im Artikel 16 der FFH-Richtlinie Möglichkeiten, Problemwölfe zu entnehmen. „Eine Entnahme von Einzeltieren ist im Rahmen des Artikels 16 in Ausnahmefällen möglich, sogar wenn der Wolf im Anhang IV gelistet ist, z.b. zur Verhütung ernster Schäden an Kulturen und in der Tierhaltung. Auch im Interessen der öffentlichen Sicherheit können Problemtiere laut Artikel 16 entnommen werden“, erklärt der FP-Abgeordnete dazu.

Unterstützung für seine Argumente sieht Gerald Hauser auch in einer „Gutachterlichen Stellungnahme zu den Auswirkungen von rückkehrenden Wölfen auf Landwirtschaft und traditionelle Weidehaltung, Freitzeit- und Erholungswirtschaft etc.“ der Universität für Bodenkultur Wien. „Die derzeit angebotenen Herdenschutzprogramme sind nicht realistisch für unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft. Wir können unsere Schafherden nicht mit Hunden schützen. Bei uns halten üblicherweise mehrere Landwirte ihre Schafe auf einer Alm. Die Tiere der einzelnen Bauern bilden dabei wieder kleine Einzelgruppen, und diese Gruppen werden von Wölfen eher angegriffen, als große Herden. Die Gutachter bestätigen außerdem, dass die Kapazität an ausgebildeten Hunden derzeit bei weitem nicht ausreicht. Es ist insbesondere auch im Hochgebirge nicht möglich, alle Flächen, auf denen Schafe gehalten werden, einzuzäunen. Außerdem hat man trotz aller Herdenschutzmaßnahmen keine Gewährleistung, dass der Wolf wegbleibt“, hielt der Nationalratsabgeordnete abschließend fest.

 

Text: Raimund Mühlburger, Foto: Osttirol heute/Mühlburger

07. September 2020 um