Land Tirol stellt 2023 höhere Förderungen für Familien zur Verfügung
Kindergeld Plus, Mehrlingsgeburtenzuschuss und die Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen werden erhöht, die Einkommensgrenzen für Familienförderungen angehoben.
Das Land Tirol hat seit Beginn der Teuerungen Schritte gesetzt, um die Folgen für die Bevölkerung abzufedern. „Ab 1. Jänner 2023 gibt es nicht nur mehr Geld, sondern dank erhöhter Einkommensgrenzen können auch mehr Familien davon profitieren“, so Finanzreferent LH Anton Mattle über diese Maßnahme für die Familienförderungen im Rahmen des Anti-Teuerungspakets des Landes Tirol. Beschlossen wurden diese bereits im August 2022, mit 1. Jänner 2023 treten die Richtlinien zur Erhöhung der Familienförderungen in Kraft.
Die Ansuchen für die Schulkostenbeihilfe für das kommende Schuljahr sind bereits ab Jänner und damit ganzjährig möglich!
Folgende erhöhte Förderungen stehen mit 1. Jänner 2023 zur Verfügung:
Kindergeld Plus
• unterstützt einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder
• Höhe der Förderung: abhängig vom Einkommen (zwischen 330 und 550 Euro)
• für Kinder, die im betreffenden Kalenderjahr das zweite oder dritte Lebensjahr vollendet haben oder vollenden werden
• zum Antrag: www.tirol.gv.at/kindergeldplus
Mehrlingsgeburtenzuschuss
• unterstützt Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen höhere Ausgaben haben
• Höhe der Förderung: einkommensunabhängig (330 Euro für jedes Kind pro Mehrlingsgeburt)
• zum Antrag: www.tirol.gv.at/mehrlingsgeburtenzuschuss
Förderung Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland
• unterstützt einkommensschwache Familien bei den Kosten für die Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen im Inland mit mindestens 2 Übernachtungen
• Höhe der Förderung: abhängig vom Einkommen (bis zu 150 Euro pro Kind und Schulveranstaltung)
• zum Antrag: www.tirol.gv.at/schulveranstaltungen
Alle Familienförderungen des Landes (auch der Kinderbetreuungszuschuss und die Schulkostenbeihilfe) unter www.tirol.gv.at/familienfoerderung und www.tirol.gv.at/entlastungen
Weitere Unterstützung:
Familienunterstützung in Notsituationen – Netzwerk Tirol hilft
Einmalige Sonderzuwendung für Familien in einer Ausnahmesituation, die unvorhersehbar und unverschuldet entstanden ist
Tel.: 0512/508-2014, E-Mail: netzwerk@tirol.gv.at
Tiroler Hilfswerk
Einmalige Unterstützung hilfsbedürftiger TirolerInnen in außergewöhnlichen Notlagen, Überbrückungshilfe für den Lebensunterhalt, Unterstützung vor allem bei Nachforderung von Betriebs-, Strom- und Energiekosten sowie Heiz- und Energiekostenzuschüsse
Tel.: 0512/508-3693, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
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