Verfahren gegen Knaus-Unglückspilot eingestellt

Am 29. April 2012 verunglückte der Leiter der Alpinpolizei Osttirol, Franz Franzeskon, bei einem Rettungseinsatz tödlich – Pilot von Heli Austria trifft jedoch keine Schuld.

Beim Versuch, einen slowakischen Alpinisten aus einer Gletscherspalte im Venedigergebiet zu bergen, verunglückte der 52-jährige Franz Franzeskon, Leiter der alpinen Einsatzgruppe Osttirol, am 29. April 2012 tödlich. Franzeskon ließ sich an jenem verhängnisvollen Sonntag von einem Helikopter der Martin4-Flotte von Prägraten aus auf das Rainerkees am Großvenediger fliegen. Am Tau hingen auch zwei Prägratner Bergretter. Am Tag zuvor war ein slowakischer Bergsteiger rund 40 Meter in eine Gletscherspalte gestürzt. Da der Hubschrauber nahe des Rainerhorns, einem Nachbarberg des Großvenedigers, wegen aufkommenden Nebels und starkem Wind in Turbulenzen geriet, klinkte der Pilot das Seil aus, worauf die drei Bergretter auf den Gletscher stürzten. Franz Franzeskon kam dabei ums Leben, die beiden Prägratner Bergrettungsmänner wurden zum Teil schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat nun das Ermittlungsverfahren gegen den Unglückspiloten eingestellt und begründet dies wie folgt:

„Die durchgeführten Ermittlungen und das eingeholte flugtechnische Sachverständigengutachten haben ergeben, dass es zum plötzlichen Auftreten einer Nebelbank kam, womit der Pilot in diesem Ausmaß nicht rechnen konnte. Wegen des plötzlichen Verlusts der Erdsicht war ein kontrollierter Flug nicht mehr möglich. Der Pilot befand sich in Bodennähe im Blindflug. Wegen der geringen Bodennähe hätte bei einem Weiterflug mit den am Tau hängenden Personen die große Gefahr einer unkontrollierten Bodenberührung und eines Absturzes des Hubschraubers bestanden. Aufgrund der vom Piloten vor dem plötzlichen Sichtverlust bereits erreichten geringen Nähe zur Schneefläche war seine Entscheidung, die am Tau hängenden Personen auszuklinken, nachvollziehbar und kann ihm nicht als Fahrlässigkeit angelastet werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kam es in der Blindflugphase zu einer Pendelbewegung des Taus. Zudem dürfte  das Ausklinken der Personen auch noch zu einem Schleudermoment der Personen in Richtung Tal geführt haben, was die Absturzhöhe beträchtlich erhöhte. Dadurch kam es zu einer Fallhöhe von 10 bis 15 Metern.“

Text: Raimund Mühlburger, Foto: Brunner Images

23. Januar 2013 um