Tristacher See: Betreten in der Nacht verboten

Am Gelände des Tristacher Sees kommt es immer wieder zu Ruhestörungen in der Nacht. Das Betreten außerhalb der Betriebszeiten ist auch aus Sicherheitsgründen untersagt.

„Ich sehe mich gezwungen, ab sofort auch Anzeige bei der Polizei zu machen, wenn die Nachtruhe am Tristacher See nicht eingehalten wird“, warnt Betriebsleiter Georg Nöckler vom Stadtamt Lienz. Speziell am Tristacher See kommt es immer wieder zu nächtlichen Ruhestörungen der Camping- und Hotelgäste hauptsächlich durch Jugendliche, die mit Taxis und Mopeds zum See fahren, um dort Party zu feiern. Dabei werden von den nächtlichen Besuchern öfters Sachschäden verursacht. Auch Glasscherben, die auf der Wiese herumliegen und vom Personal oft nicht erkannt werden, können Verletzungen bei Badegästen verursachen. Der Betriebsleiter warnt auch davor, den See selbst und die Schwimmbecken des Dolomitenbades außerhalb der Betriebszeiten zu betreten. „Im Freibad werden beispielsweise nach Betriebsschluss mechanische Reinigungsmaschinen eingesetzt, welche zu Verletzungen führen können. Erste Hilfe ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht möglich“, weist Nöckler auf die Gefahren von nächtlichen Schwimmunternehmungen hin.

„Die Stadtgemeinde Lienz als Betreiber des Strandbades Tristacher See kann und wird hier nicht länger tatenlos zusehen. Ab sofort werden Personen, die die Nachtruhe stören oder Sachschäden verursachen, bei der Polizei angezeigt. Auch das Betreten der Badeanlage beim Strandbad Tristacher See nach 20.00 Uhr wird ausnahmslos geahndet“, erklärt der Betriebsleiter und appelliert auch an alle Taxifahrer, in den Nachtstunden keine Jugendlichen und angetrunkenen Gäste zum Tristacher See zu fahren, die offensichtlich die Absicht haben, dort zu feiern oder zu baden.

Text: Raimund Mühlburger, Foto: Stadt Lienz

09. Juli 2012 um