Registrierpflicht für alle Schusswaffen ab 1. Oktober
Das zentrale Waffenregister geht am 1.10.2012 in Betrieb. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Registrierung aller Schusswaffen bei einem berechtigten Waffenhändler erforderlich.
Die Sicherheitsreferate der Tiroler Bezirkshauptmannschaften weisen darauf hin, dass mit Einführung des zentralen Waffenregisters in Österreich auch alle neu erworbenen Waffen der Kategorie C (Büchsen mit mindestens einem gezogenen Lauf) und der Kategorie D (Flinten mit ausschließlich glatten Läufen) gemeldet werden müssen. Für den Erwerb dieser Waffen ist weder ein Waffenpass noch eine Waffenbesitzkarte notwendig, bisher unterblieb die Registrierung bei der Waffenbehörde. Ab 1. Oktober ist die Registrierung aller Schusswaffen bei einem berechtigten Waffenfachhändler erforderlich.
Auch bereits im Besitz befindliche Schusswaffen der Kategorie C müssen im Nachhinein erfasst werden. Die Registrierung dieses Altbestandes startet am 1. Oktober 2012 und endet am 30. Juni 2014. Unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises trägt der Waffenfachhändler die Personendaten und Daten der Schusswaffe in das zentrale Waffenregister ein. Bereits im Besitz befindliche Schusswaffen der Kategorie D sind erst bei einem Besitzerwechsel zu registrieren.
Nähere Informationen im „Leitfaden zum zentralen Waffenregister“ des Bundesministeriums für Inneres: www.ljv.at/ZWRB.pdf
Text: Raimund Mühlburger, Foto: clipart
