Oster-Erlass: Verwirrung um Verbot von Privatfesten

Ein Oster-Erlass zur Corona-Krise soll große Feste in den eigenen vier Wänden verhindern. Doch der Erlass sorgt nicht nur für viel Kritik, sondern auch für Verwirrung.

Kurz vor den Feiertagen veranlasste das Gesundheitsministerium, dass an privaten Feiern nicht mehr als fünf Personen teilnehmen dürfen, die nicht im selben Haushalt leben. Der Erlass sorgte für viel für Verwirrung – nun soll morgen, Montag, eine Klarstellung folgen.

Dies kündigte Clemens Auer, Sonderbeauftragter im Gesundheitsministerium, am Samstagabend in einer „ZiB2 Spezial” des ORF-Fernsehens an. „Wir haben die Verwirrung angestiftet”, räumte Auer ein, „und werden sie entwirren”, versprach der Sektionschef. Laut Gesundheitsministerium soll der Erlass gerade rund um das Osterfest große Zusammenkünfte auch in Haushalten verhindern. Zudem sollen dadurch auch „Corona-Partys“ unterbunden werden. Letzteren Punkt betonte auch Auer in der „ZiB2 Spezial”: Man wolle, dass sich „Corona-Partys” nicht am Osterwochenende wiederholten. Warum der Erlass zusätzlich zu den bestehenden Ausgangsbeschränkungen nötig sei, klärte Auer nicht auf, sondern verwies auf den Montag.

Konkret stellt der Erlass für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohnerinnen und Bewohner des Haushalts plus fünf Personen beschränkt werden. Nach Kritik seitens der Oppositionsparteien sowie von Verfassungsrechtlern, wonach es keine gesetzliche Grundlage dafür gebe, verteidigte das Gesundheitsministerium den Erlass. Zunächst gab es am Samstag auch Unklarheiten, wie viele Personen nun insgesamt an Privatfeiern teilnehmen dürfen. Das Gesundheitsministerium präzisierte am Abend, es dürften weitere fünf Personen empfangen werden, die nicht an dieser Adresse gemeldet sind. „Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen”, erläuterte die Pressestelle des Gesundheitsministeriums auf APA-Anfrage.

Der mit 1. April datierte Erlass des Gesundheitsministeriums erging bereits am 2. April an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, private Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Konkret heißt es darin, dass „sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen” sind. „Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern”, begründete Gesundheitsminister Rudolf Anschober den Schritt. „Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben.”

Das Problem, das sich etwa für den Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk nun stellt: Das Epidemiegesetz, auf das sich der Erlass bezieht, sieht gar keinen Eingriff in den Privatbereich vor. Geregelt werden darin, konkret in Paragraf 15, lediglich öffentliche Veranstaltungen. Die Regierung hatte zu Beginn der Epidemie diese auf maximal 100 Personen limitiert – dann traten ohnehin die Verkehrsbeschränkungen in Kraft. Zum aktuellen Erlass meint Fink, dass das zu weit gehe. Er sieht darin eine „Beeinträchtigung der Privatsphäre”, wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen dürfe. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen sogenannter Corona-Partys. Gerade darüber solle der Erlass aber ebenfalls Rechtssicherheit schaffen, argumentierte das Ministerium.

Ein Aufschrei kam auch aus der Opposition. FPÖ-Klubchef Herbert Kickl sieht „ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung”, einen „Aufruf zur Vernaderung“ und einen „Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität”. Keine gesetzliche Grundlage sieht auch Nikolaus Scherak von den NEOS. Die Maßnahme sei „verrückt und von autoritärem Gedankengut getrieben”. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch nannte es „völlig inakzeptabel”, dass als Dank für „die bisherige Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung Gesundheitsminister Anschober per Erlass der Polizei Zutritt zum Schnüffeln in Privathaushalten gewährt”.

Anschober appellierte jedenfalls an die Bevölkerung durchzuhalten und die Maßnahmen der räumlichen Distanz, des konsequenten Einhaltens des Mindestabstandes und des Verzichts auf private Feste und Feiern gerade auch an den kommenden Feiertagen konsequent einzuhalten. „Wir wollen uns die positive Entwicklung der letzten Tage nicht zerstören. Das wäre verantwortungslos.”

 

Text: APA/Redaktion, Foto: AdobeStock/Martina

05. April 2020 um