Land Tirol ehrte 268 Mitglieder von Lawinenkommissionen

Für ihren Einsatz seit über 25 Jahren im Dienst der örtlichen Lawinenkommissionen wurden am 5. Dezember im Innsbrucker Messesaal verdiente Lawinenkommissions-Mitglieder geehrt.

Bei einem Festakt im Messesaal in Innsbruck bedankten sich LH Günther Platter und Sicherheitsreferent LH-Stv. Josef Geisler bei den Mitgliedern von Lawinenkommissionen nicht nur für deren verantwortungsvolle Arbeit, sondern sie hoben auch die hohe Qualität der getroffenen Entscheidungen in schwierigen Situationen hervor. Insgesamt gibt es in Tirol 1.345 Mitglieder von Lawinenkommissionen.

„Die Lawinenkommissions-Mitglieder tragen eine besondere Verantwortung in unserem Land. Sie sind es, die das Gefahrenrisiko im Winter immer wieder aufs Neue abwägen und gemeinsam mit den Bürgermeistern und Bezirkshauptmannschaften entscheiden, ob Häuser verlassen werden müssen oder Straßen nicht mehr befahren werden dürfen. Gerade bei der außergewöhnlichen Schneesituation im heurigen Jänner oder auch jüngst in Osttirol hat sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig die Einschätzung vor Ort durch die Lawinenkommissionen ist”, bedankte sich der Landeshauptmann bei den Ehrenamtlichen.

„Die Arbeit der Lawinenkommissionen erfordert viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Entschlossenheit. Die Entscheidung, ob eine Straße oder Piste zubleibt, ist oft eine sehr schwierige, weil verschiedene Interessen abgewogen werden müssen. Seitens des Landes Tirol sind wir bemüht, den Mitgliedern ein hervorragendes Ausbildungsangebot zur Verfügung zu stellen und sie durch einen entsprechenden Versicherungsschutz abzusichern”, erklärte Josef Geisler.

 

Die Lawinenkommission einer Gemeinde besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder der Lawinenkommission sind vom Bürgermeister mit schriftlichem Bescheid auf die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Das Land Tirol sorgt mit einer ausreichenden Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung für die Lawinenkommissions-Mitglieder.

Hauptaufgaben von Lawinenkommissionen:

Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters bei der Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und Bekämpfung von Lawinenkatastrophen

Beurteilung der Lawinensituation im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft als Straßenpolizeibehörde sowie Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters und der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Anordnung von Verkehrsbeschränkungen

Beurteilung der Lawinensituation auf Verlangen der Betreiber von Lift- und Seilbahnanlagen sowie von Sportanlagen wie Skipisten, Loipen, Rodelbahnen und dergleichen

 

Text: Redaktion, Foto: Land Tirol/Die Fotografen

06. Dezember 2019 um