Klaubaufattacke: Freispruch für 35-jährigen Matreier

Das Matreier Klaubauf-Brauchtum, bei dem im Dezember 2013 ein Jugendlicher schwer verletzt worden war, stand am 17.3. im Mittelpunkt eines Strafprozesses in Innsbruck.

Ein folgenschwerer Vorgang, der sich während der Klaubauftage 2013 in der Iseltaler Marktgemeinde ereignete, hatte im Dezember des Vorjahres Diskussionen über Sinn und Ausprägung des Brauchtums und wilde Spekulationen über die Täterschaft ausgelöst. Matrei i.O. gilt seit vielen Jahrzehnten als Hochburg des traditionsreichen vorweihnachtlichen Spektakels, doch mussten nicht nur 2013, sondern auch in den Jahren davor zahlreiche Verletzte auch aus anderen Osttiroler Gemeinden vermeldet werden.

Bei dem konkreten Vorfall im Vorjahr war ein 15-Jähriger im Ortszentrum von Matrei i.O. von einem Klaubauf zu Boden gerissen und attackiert worden. Der Jugendliche, der inzwischen wieder vollständig genesen ist, hatte dabei schwere Verletzungen erlitten und musste mit Verdacht auf Gehirnblutung und Schädel-Hirn-Trauma ins LKH Klagenfurt überstellt werden.

Intensive Recherchen der Polizei – in Matrei müssen die am Brauchtum Beteiligten keinem Verein angehören und werden auch nicht nummernmäßig erfasst – hatten den Verdacht schließlich auf einen 35-jährigen Familienvater gelenkt. Der Matreier – mit dem Verletzten weitschichtig verwandt – hatte von Beginn an seine Unschuld beteuert und wiederholte diese Aussage nun auch vor Gericht. Bestätigt wurden seine Angaben von mehreren Zeugen, die unter Wahrheitspflicht angaben, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt weit entfernt vom Ort des Geschehens gewesen sei. Außerdem konnte dem Osttiroler kein Motiv für eine derart brutale Attacke nachgewiesen werden. Der Verteidigungslinie seines Anwaltes Markus Altenweisl kam außerdem zugute, dass keiner der früheren Belastungszeugen vor Gericht die Larve des 35-Jährigen eindeutig als jene des Täters erkennen bzw. dass auch das Aussehen und die Farbgebung des Felles nicht klar identifiziert werden konnten. Strafrichterin Martina Kahn fällte deshalb einen Freispruch für den Osttiroler, der am Montagabend wohl sehr erleichtert seine Heimreise angetreten haben dürfte.

Text: E. Hilgartner, Symbolfoto: Brunner Images

17. März 2014 um