Bergrettung fordert vehement Übungsflüge im Nationalpark
Die Bergrettung hat nun auch alle Osttiroler BürgermeisterInnen ersucht, die Petition zu unterzeichnen, in der die Erlaubnis für Übungsflüge im Nationalpark gefordert wird.
Die Osttiroler Bergrettung mit Bezirksleiter Peter Ladstätter und den Ortsstellenleitern von Lienz, Kals, Matrei, Virgen und Prägraten hat am 6. März 2015 eine Petition an Landtagspräsident DDr. Herwig van Staa und seine beiden Stellvertreter gerichtet, in der sie die Möglichkeit von Hubschrauberflügen für Übungszwecke auch im Tiroler Anteil des Nationalparks Hohe Tauern fordern. „Im Gegensatz zu Kärnten und Salzburg sind derzeit im Nationalpark in Osttirol Übungen von Rettungs- und Einsatzorganisationen mit zivilen Hubschraubern aus gesetzlichen Gründen nicht möglich. Diese Regelung widerspricht unserer Ansicht nach nicht nur dem Gleichheitsgrundsatz und der Patientenrechts-Charta, sondern führt auch zu vielfältigen Problemstellungen für uns Bergretter“, erklärt dazu Peter Ladstätter, Leiter der Bergrettung Osttirol.
Bergrettungs-Bezirksleiter Peter Ladstätter: „Das Flugverbot im Nationalpark gilt nicht für Einsätze. Wir wollen, dass diese Ausnahmeregelung auch auf die dafür notwendigen Übungen ausgedehnt wird. Dann hätten wir in Tirol die gleiche Regelung wie im Kärntner und Salzburger Anteil des Nationalparks.“
Im Paragraph 3, Abs. 2, des Tiroler Nationalparkgesetzes heißt es:
(2) Dieses Gesetz gilt für das Gebiet des Nationalparks, soweit nicht ausdrücklich auf die Nationalparkregion abgestellt wird. Es ist nicht anzuwenden auf:
b) Maßnahmen im Rahmen eines Einsatzes von Feuerwehren und Rettungsdiensten, von Bergrettungs-, Flugrettungs- und Wasserrettungsorganisationen, von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, von Bergwächtern und von sonstigen Organen der öffentlichen Aufsicht im hiefür unbedingt notwendigen Ausmaß;
Peter Ladstätter und die Bergretter fordern nun, dass dieser Absatz um fünf Worte („und die dafür notwendigen Übungen“) ergänzt wird. „Mit diesen fünf Worten im Nationalparkgesetz könnten wir auch im Tiroler Anteil Übungsflüge mit Hubschraubern durchführen. Wir wollen deshalb eine Gesetzesänderung und nicht, wie es von der Landesregierung angedacht ist, dass Übungsflüge für Einsatzorganisationen in Managementplänen geregelt werden. Wir respektieren das Nationalparkgesetz, wollen aber, dass darin festgeschrieben wird, dass wir so viel üben, wie wir es für nötig erachten, auch mit Hubschraubern“, so Ladstätter.
Im Internet kann die Petition von jedermann unterstützt werden. Nun hat die Bergrettung die Petition auch an alle Osttiroler BürgermeisterInnen mit der Bitte um Unterstützung weitergeleitet. „Die nächste Sitzung des Petitionsausschusses findet am 23. April 2015 statt. Wir bitten alle, denen es ein Anliegen ist, dass in Hinkunft Übungsflüge auch im Nationalpark in Osttirol stattfinden können, die Petition zu unterstützen. Wir hoffen, dass unser Anliegen dann bereits im Mai-Landtag behandelt wird“, so der Osttiroler Bergrettungsleiter abschließend.
Hier kann man die Petition unterstützen
Petition und Schreiben an BürgermeisterInnen zum Download
Text: Redaktion, Fotos: Bergrettung Prägraten, Brunner Images
