Weiterhin 3G-Regel für PatientInnen und BesucherInnen des BKH Lienz
Die 3G-Regel als Zutrittsbeschränkung gilt ausdrücklich nicht für Notfälle. In geschlossenen Räumen muss im Krankenhaus durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden.
Die ärztliche Leitung des Bezirkskrankenhauses Lienz teilt mit, dass mit der 3. Novelle der 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung, die mit 24. Oktober 2022 in Kraft getreten ist, Krankenhäuser in Österreich weiterhin verpflichtet sind, die 3G-Regel für das Betreten von Krankenhäusern für PatientInnen und BesucherInnen aufrecht zu erhalten.
Dies bedeutet, dass jede(r) Patient(in) und jede(r) Besucher(in) einen 3-G-Nachweis führen muss. Es gelten folgende Ausnahmen:
– medizinische Notfälle
– die Begleitung minderjähriger PatientInnen
– die Begleitung unterstützungsbedürftiger PatientInnen
– Begleitperson im Fall einer Entbindung
– Besuche von palliativ betreuten oder sterbenden PatientInnen
– Besuche bei kritischen Lebensereignissen
– Besuche von intensivpflichtigen PatientInnen
Allerdings gilt auch für diese Ausnahmen die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske innerhalb geschlossener Räume.
Wer nicht mehr über einen gültigen Grünen Pass verfügt, muss demnach im Regelfall vorlegen:
– einen Antigen-Test, der von einer anerkannten Stelle durchgeführt wurde und nicht älter als 24 Stunden ist oder
– einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist oder
– ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigen-Tests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf oder einen Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-Cov-2 oder
– eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
Am Eingang erfolgt wie schon bisher eine Zutrittskontrolle bei jeder Person, die das Krankenhaus betritt. Dabei wird die 3G-Regel überprüft.
Die 3G-Regel als Zutrittsbeschränkung gilt weiterhin ausdrücklich nicht für Notfälle.
Text: Redaktion, Foto: Martin Lugger

